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Alles zur TÜV Prüfung bei Aufzügen – Intervall, Kosten und Abnahme

In Deutschland müssen Aufzüge regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle, wie zum Beispiel dem TÜV oder der DEKRA, geprüft werden, um die Sicherheit der Passagiere und die ordnungsgemäße Funktion des Aufzugs zu gewährleisten. Die Häufigkeit der Prüfung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab und ist gesetzlich geregelt.

Grundsätzlich müssen Aufzüge nach der ersten Inbetriebnahme und nach jeder wesentlichen Änderung des Aufzugs vom TÜV geprüft werden. Darüber hinaus müssen sie in regelmäßigen Abständen wiederkehrend geprüft werden. Die genauen Prüfintervalle sind im Aufzug-Sicherheitsverordnung (ASV) festgelegt. Je nach Art und Nutzung des Aufzugs können die Prüfintervalle unterschiedlich ausfallen. Hierbei spielen unter anderem die Anzahl der Haltestellen, die Fahrgeschwindigkeit, die maximale Nutzlast und die Art der Verwendung eine Rolle. Grundsätzlich gilt: Je höher die Nutzlast und je schneller der Aufzug, desto kürzer die Prüfintervalle.

TKE Aufzug Servicetechniker Foto: © thyssenkrupp Elevator

Für Personenaufzüge, die nicht im öffentlichen Verkehr genutzt werden und eine Nutzlast von bis zu 1.000 Kilogramm haben, beträgt das Prüfintervall in der Regel 2 Jahre. Bei Lastenaufzügen und Personenaufzügen mit höherer Nutzlast oder höherer Fahrgeschwindigkeit müssen die Prüfintervalle dagegen kürzer sein. Bei der Prüfung des Aufzugs geht es unter anderem um die Überprüfung der Bremsen, der Türverriegelung, der Fahrgeschwindigkeit, der Notrufeinrichtung, der Notbeleuchtung und der Überlastsicherung. Auch die Funktionsfähigkeit der Brandschutzeinrichtungen wird überprüft.

DomusLift Aufzug Foto: © Domuslift.com

Die Prüfung muss von einem Sachverständigen durchgeführt werden, der vom TÜV oder einer anderen zugelassenen Überwachungsstelle ernannt wurde. Der Sachverständige erstellt anschließend einen Prüfbericht, in dem er die Prüfergebnisse dokumentiert und gegebenenfalls notwendige Mängel und Reparaturen benennt. Wird bei der Prüfung ein schwerwiegender Mangel festgestellt, so darf der Aufzug nicht weiter betrieben werden, bis der Mangel behoben wurde. Leichte Mängel müssen innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden, bevor der Aufzug wieder in Betrieb genommen werden darf.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die regelmäßige Prüfung von Aufzügen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten. Die genauen Prüfintervalle hängen von verschiedenen Faktoren ab, sind aber in der Aufzug-Sicherheitsverordnung festgelegt. Die Prüfung muss von einem Sachverständigen durchgeführt werden, der gegebenenfalls notwendige Mängel und Reparaturen benennt. Die Aufzugsprüfung ist eine gesetzliche Verpflichtung, die in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt ist. Sie soll sicherstellen, dass Aufzüge und Fahrtreppen einwandfrei funktionieren und Unfälle vermieden werden.

48,7% aller geprüften Aufzüge mit Mängeln

In Deutschland könnte die tägliche Aufzugfahrt für viele zur Zitterpartie werden. Der Verband der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) in Berlin hat in einer umfangreichen Untersuchung alarmierende Ergebnisse veröffentlicht. Sie analysierten 469.421 Aufzüge in einem Jahr und stellten fest, dass mehr als jeder zweite Aufzug Mängel aufweist. Tatsächlich waren nur 48,7 Prozent der geprüften Anlagen vollständig funktionsfähig, ein Umstand, der Anlass zur Sorge bietet.

Aufzug Mehrfamilienhaus Neubau Foto: © Edvard Nalbantjan / Shutterstock

Die Inspektoren konzentrierten sich auf verschiedene Aspekte des Fahrstuhlbetriebs, einschließlich Sicherheitsvorrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Türen und die Tragfähigkeit der Aufzüge. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass die Notruftaste, die im Falle eines Zwischenfalls unverzichtbar ist, bei vielen Aufzügen nicht ordnungsgemäß funktioniert.

„Die Notruftaste ist ein allzu häufiges Problem“, erklärte Dieter Roas, der Vorsitzende der VdTÜV-Fördertechnik. Er wies darauf hin, dass im Falle eines Aufzugsstillstands oft eine verzögerte Hilfeleistung auftritt, was für viele Menschen ein Albtraum darstellt. Etwa 40,2 Prozent der Aufzüge wiesen diese und andere „geringfügige Mängel“ auf. Die Prüfer haben während der Inspektion einige Schäden behoben, was darauf hindeutet, dass die ursprüngliche Anzahl der fehlerhaften Aufzüge tatsächlich noch höher gewesen sein könnte. Ursprünglich hatten 16 Prozent der Aufzüge „sicherheitserhebliche“ bis „gefährliche“ Mängel, aber nach den während der Prüfung durchgeführten Reparaturen sank diese Zahl auf elf Prozent.

Nur ein kleiner Prozentsatz der Aufzüge, nämlich 0,24 Prozent, war tatsächlich kurz vor dem Absturz. Diese Aufzüge wurden sofort außer Betrieb genommen, so Roas. Er versucht, diejenigen zu beruhigen, die eine Phobie vor Aufzügen haben, und versichert, dass ein stehender Aufzug der sicherste ist. Dennoch sind diese Ergebnisse eine klare Aufforderung, die Wartung und Überprüfung der Aufzüge ernster zu nehmen, um die Sicherheit aller Nutzer zu gewährleisten.

TÜV Intervalle

In Deutschland müssen Aufzüge regelmäßig geprüft werden. Die Prüffristen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel die Art des Aufzugs, die Nutzungsintensität und das Baujahr. Die Prüffristen werden in der BetrSichV festgelegt und können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Die erste Prüfung eines neuen Aufzugs erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Inbetriebnahme. Danach müssen Aufzüge alle 12 Monate (für Privataufzüge alle 24 Monate) durch eine befähigte Person geprüft werden. Alle vier Jahre

Aufzugsprüfung ohne Wartungsfirma?

Ein immer häufiger zu beobachtender Trend ist die Durchführung von Hauptprüfungen ohne die Unterstützung von Wartungsfirmen. Dieser Ansatz birgt jedoch ernste Risiken, die von Betreibern nicht übersehen werden sollten. Überraschenderweise scheinen Berufsgenossenschaften und die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) diese Entwicklung nicht zu hinterfragen. Seit der Verkündung der preußischen Polizeiverordnung vom 27. März 1893 werden Aufzüge mit Unterstützung der Wartungsfirma und höchstens alle zwei Jahre von einem Sachverständigen überprüft. Heute führen die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) diese Prüfungen durch und haben das Recht, auf diese Unterstützung zurückzugreifen.

TKE Aufzug Servicetechniker Foto: © thyssenkrupp Elevator

Im Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), § 7 Absatz 5 Nr. 1, ist festgelegt, dass der Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage verpflichtet ist, „auf Verlangen der zugelassenen Überwachungsstelle unverzüglich die für die Prüfungen benötigten Hilfskräfte und Hilfsmittel bereitzustellen“. Die Entscheidung, welche Arbeitskräfte und Hilfsmittel benötigt werden und welche Qualifikation sie haben müssen, obliegt jedoch der ZÜS selbst.

Doch warum ist eine Hauptprüfung ohne Unterstützung und als „Einmanntätigkeit“ riskant? Erstens, die Haftungsfrage: Wer kommt für Schäden auf oder übernimmt die Verantwortung für den Stillstand der Anlagen während oder nach der Prüfung, wenn der Prüfer die Anlage nicht bis ins Detail kennt? Zweitens und drittens bezieht sich auf den Arbeitsschutz: Der Prüfer, der die Anlage möglicherweise vor einem Jahr zum letzten Mal gesehen hat oder sogar noch nie zuvor, kennt die möglichen Veränderungen und Ereignisse im Laufe des letzten Jahres oder während des gesamten Lebenszyklus des Aufzugs nicht. Dies erhöht das Unfallrisiko für den Prüfer erheblich. Außerdem kann der Prüfer Teile der Anlage möglicherweise nicht korrekt begutachten, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Motorwinde eines Aufzugsschachtes mit Kabelsteuerung Foto: © cheetahok / Shutterstock

Ein weiteres Arbeitsschutzrisiko besteht darin, dass Statistiken zeigen, dass das Unfallrisiko mit Personenschäden besonders bei Wartungs-, Instandhaltungs- und Prüfungsarbeiten hoch ist. Bei Personenschäden fehlt die zweite Person, die im Notfall Hilfe holen könnte. Fünftens, die fachliche Herausforderung: Bei den meisten Anlagen ist es unwahrscheinlich, dass eine einzelne Person die Prüfung korrekt durchführen kann. Dies betrifft insbesondere die Beurteilung der Fangvorrichtung, die Durchführung der Treibfähigkeitsprüfung, die Fangprüfung, die UCM-Prüfung oder die Prüfung der Ersatzmaßnahmen bei reduzierten Schutzräumen.

Alter Aufzug Modernisierung neu Foto: © Shutterstock

Sechstens, die praktische Herausforderung: Kleine Mängel können nicht mehr während der Prüfung behoben werden. Dies führt zu zusätzlichem Organisationsaufwand und Nachprüfungen, was weitere Kosten verursacht. Siebtens, das Image-Risiko: Kommt es zu einem Schaden, mit oder ohne Personenschaden, werden Nachrichten darüber in den Medien, einschließlich sozialer Medien, wahrscheinlich nicht lange auf sich warten lassen. Besonders bei Aufzügen sind Medien immer an Schlagzeilen interessiert. Kein Unternehmen möchte negative Presse – weder der Betreiber noch die ZÜS. Es gibt auch den Ansatz, dass eine ZÜS eine Aufzugsfirma oder einen zweiten Prüfer zur Unterstützung bei der Prüfung hinzuzieht. Obwohl dies einige der oben genannten Argumente entkräftet, bleibt das Kernproblem bestehen.

Wir sollten uns immer fragen, ob der monetäre Vorteil oder unsere Bequemlichkeit die damit verbundenen Risiken und den möglichen Imageschaden ausgleicht. Daher lautet der Ratschlag: Beauftragen Sie Prüfung und Wartung separat. So erhalten Sie unabhängige Bewertungen und schützen sich vor dem Vorwurf, dass Sie günstige Beurteilungen durch Klüngel erzielen könnten.

Sicherheitsmerkmale von Aufzügen

Eine häufige Frage, die wir von potenziellen Kunden erhalten, lautet: „Welche Sicherheitsmerkmale sind in meinem Wohnungsaufzug enthalten?“. Dies ist eine wichtige Frage, denn im Gegensatz zu kommerziellen Aufzügen müssen private Wohnungsaufzüge keine speziellen Vorschriften erfüllen und bei der Übergabe an den Kunden nicht vom TÜV geprüft werden. Es ist ratsam, sich über die verfügbaren Sicherheitsmerkmale zu informieren, da Ihr Hausaufzug die wertvollsten Güter Ihres Lebens transportieren wird … Familie, Freunde und Haustiere.

Aufzug Sicherheit Foto: © Edvard Nalbantjan / Shutterstock

Aufzugshersteller sorgen dafür, dass Wohnungsaufzüge mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sind, damit jede Einheit sicher und zuverlässig funktioniert. Dies sind einige  Sicherheitsmerkmale für Fahrgäste:

Notstrombatterie: Die Notstromversorgung aktiviert viele der unten beschriebenen Sicherheitsfunktionen. Dieses System ist wiederaufladbar und verfügt über ein automatisches Aufladesystem, das automatisiert arbeitet, wenn die normalen Stromfunktionen nicht verfügbar sind.

Notabsenkungsvorrichtung: Im Falle eines Stromausfalls wird diese Vorrichtung von der Backup-Batterie gespeist und ermöglicht es dem Fahrgast, eine Etage zu wählen (nur in absteigender Fahrtrichtung).

Notbeleuchtung: Wenn das Ziel erreicht ist, öffnen sich die Türen und der Fahrgast kann aussteigen. In der Kabine befindet sich ein Notbeleuchtungssystem, das bei einem Stromausfall automatisch leuchtet.

Alarm: Der Alarm-Knopf befindet sich im Inneren des Aufzugs und kann im Notfall aktiviert werden, um alle Personen in der Nähe darauf aufmerksam zu machen, dass jemand im Aufzug Hilfe benötigt.

Türverriegelungen: Türverriegelungen sind an jedem Türeingang installiert. Diese Funktion soll verhindern, dass der Aufzug in Betrieb genommen wird, wenn die Schachttür nicht geschlossen und verriegelt ist, und dass die Schachttür von der Haltestelle aus geöffnet wird, wenn sich die Aufzugskabine nicht in der Haltestellenzone befindet.

Endschalter: Der Final limit switch unterbricht die Stromzufuhr zum Aufzug, wenn die oberen normalen Endabschaltungen ausfallen.

Nivellierungsvorrichtung: Aufzüge verfügen über eine 2-Wege-Nivelliervorrichtung, die den Fahrkorb innerhalb von 13 mm der Haltestelle hält, um eine Stolpergefahr zu vermeiden.

Handlauf: Ein Handlauf ist im Aufzug vorhanden, um den Fahrgast bei Bedarf zu unterstützen.

Telefon: Telefone sind ein nachgerüstetes Merkmal, das sich in der Kabine befindet und an einen Festnetzanschluss angeschlossen ist. Es kann verwendet werden, um andere über einen Notfall zu informieren.

Stromregelventil: Das Stromregelventil steuert die Geschwindigkeit des Aufzugs durch den Aufzugsmechaniker. Diese Vorrichtung hält den Aufzug und seine Nennlast an, wenn eines der Hubseile schlaff wird oder bricht.

Kabinentürkontakt: Ein Kabinentürkontakt der sich oben auf der Kabine befindet, verhindert, dass der Aufzug fährt, wenn die Kabinentür nicht geschlossen ist.

Infrarot-Lichtvorhang: Ein Infrarot-Lichtvorhang verläuft neben der Aufzugstür und dient als unsichtbares Schutzschild für den Kabineneingang. Der Aufzug fährt nicht aus der Haltestelle, wenn der Weg des Laser unterbrochen wird.

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Ein Aufzug schafft deutlich mehr Komfort, Sicherheit und Bewegungsfreiheit im eigenen Zuhause. Er verbindet mehrere Etagen bequem miteinander und macht das Haus auch dann uneingeschränkt nutzbar, wenn Treppen im Alltag beschwerlicher werden. Gleichzeitig eignet sich ein Aufzug nicht nur für Personen, sondern auch für Einkäufe, Wäsche, Gepäck oder andere schwere Gegenstände.

Besonders vorteilhaft ist die dauerhafte Aufwertung der Immobilie: Ein Aufzug erhöht die Barrierefreiheit, verbessert die Wohnqualität und macht das Haus langfristig flexibler nutzbar – für ältere Menschen, Familien, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität.

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Der Kauf eines Aufzugs ist eine große Investition – daher lohnt sich ein unabhängiger Preisvergleich. Mit nur einer Anfrage erhalten Sie unverbindliche Angebote geprüfter Fachhändler aus Ihrer Region. So können Sie verschiedene Modelle, Leistungen und Preise in Ruhe vergleichen und das Angebot auswählen, das am besten zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Budget passt.

Der Angebotsvergleich ist unabhängig und kostenlos. Auf Wunsch informieren wir Sie zusätzlich über mögliche Förderungen – etwa den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Person oder die KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen. So wissen Sie frühzeitig, welche finanzielle Unterstützung infrage kommt und mit welchen Kosten Sie nach Abzug der Förderung rechnen müssen.

Häufige Fragen

  • Die Kosten hängen stark von Bauart, Förderhöhe, Anzahl der Haltestellen, Tragkraft, Kabinengröße und baulichem Aufwand ab. Kompakte Homelifte oder Senkrechtlifte beginnen häufig im Bereich ab etwa 18.000 €. Für größere Anlagen über mehrere Etagen sind 25.000 bis 50.000 € und mehr realistisch. Klassische Aufzüge mit Schacht, aufwendiger Außenanlage oder hochwertiger Glas- und Designausstattung können deutlich darüber liegen. Deckendurchbruch, Fundament, Statik und Elektroarbeiten sollten immer mit einkalkuliert werden.

  • Die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person zahlen, wenn der Aufzug die häusliche Pflege erleichtert oder mehr Selbstständigkeit ermöglicht. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € pro Maßnahme möglich. Zusätzlich ist der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung seit 2026 wieder beantragbar: für Einzelmaßnahmen bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €. Alternativ oder ergänzend kommt der KfW-Kredit 159 bis 50.000 € je Wohneinheit infrage. Wichtig: Förderanträge müssen vor Vertragsabschluss und Einbau gestellt werden.

  • Das hängt von der Bauart ab. Klassische Aufzüge benötigen meist Schacht, Schachtkopf, Unterfahrt und technische Abstimmungen. Viele Homelifte und Senkrechtlifte sind dagegen selbsttragend konstruiert und kommen ohne separaten Maschinenraum und oft ohne tiefe Grube aus. Für den nachträglichen Einbau reicht je nach Modell ein Deckendurchbruch oder eine kompakte Außenkonstruktion. Ob das möglich ist, hängt von Statik, Geschossdecken, Brandschutz, Standort und Landesbauordnung ab.

  • Kompakte Homelifte brauchen oft nur etwa 1 m² Stellfläche, rollstuhlgerechte Varianten entsprechend mehr. Zusätzlich werden sichere Zugänge und Bewegungsflächen an den Haltestellen benötigt. Für Rollstuhlnutzung sind 90 cm lichte Durchgänge und 150 x 150 cm Bewegungsfläche wichtige Orientierungswerte. Häufige Einbauorte sind Treppenauge, Flur, Wohnbereich, Abstellraum oder Außenfassade. Die beste Position ergibt sich aus Alltag, Statik, Leitungen, Brandschutz und Fluchtwegen.

  • Der Stromverbrauch eines privaten Aufzugs ist im Alltag meist überschaubar, weil die Anlage nur während der Fahrt nennenswert Energie benötigt. Viele Homelifte arbeiten mit normalem 230-Volt-Haushaltsstrom; je nach Modell kann ein eigener abgesicherter Stromkreis nötig sein. Die tatsächlichen Kosten hängen von Fahrtenzahl, Förderhöhe, Antrieb und Stand-by-Verbrauch ab. Beim Angebot sollten Leistungsaufnahme, Anschlussanforderungen und Wartungskosten getrennt ausgewiesen sein.

  • Im privaten Wohnhaus verbinden Aufzüge häufig zwei bis drei Ebenen. Je nach Modell sind auch mehr Haltestellen und größere Förderhöhen möglich. Mit jeder zusätzlichen Etage steigen Anforderungen an Führung, Tragwerk, Türen, Steuerung, Brandschutz und Rettungskonzept. Für wenige Stufen ist ein Hublift meist wirtschaftlicher; für ganze Etagen bietet ein Aufzug deutlich mehr Komfort und Zukunftssicherheit.

  • Aufzüge zur Personenbeförderung unterliegen klaren Sicherheitsanforderungen. Anlagen mit mehr als 0,15 m/s fallen in der EU unter die Aufzugsrichtlinie; langsamere Hebe- und Plattformlösungen werden in der Regel über Maschinenrecht und passende Normen abgesichert. Zur Ausstattung gehören je nach Bauart Türverriegelungen, Notstopp, Notabsenkung, Akku- oder Notstromlösung und ein Zwei-Wege-Notruf. In Deutschland können zusätzlich Prüf- und Betreiberpflichten greifen.

  • Die reine Montage eines selbsttragenden Homelifts kann wenige Tage dauern. Die gesamte Projektzeit ist aber länger, weil Planung, Aufmaß, Statik, Förderanträge, mögliche Genehmigungen, Fertigung und bauseitige Arbeiten vorher erledigt werden müssen. Ein Deckendurchbruch, Fundament oder Außenanbau verlängert den Ablauf. Realistisch ist deshalb eine Planung über mehrere Wochen; bei komplexen Aufzügen auch länger.

  • Sie nennen Gebäudeart, Etagenzahl, gewünschte Haltestellen, Nutzung mit oder ohne Rollstuhl und mögliche Einbauorte. Fachbetriebe aus Ihrer Region prüfen danach, ob Homelift, Senkrechtlift, Außenaufzug oder eine andere Lösung passt. Für ein verbindliches Angebot folgen Vor-Ort-Termin, Aufmaß und technische Prüfung. Dabei werden Statik, Stromanschluss, Deckendurchbruch, Schachtlösung, Fördermittel und laufende Pflichten geklärt.

  • Folgekosten entstehen für Strom, Wartung, Störungsdienst, Verschleißteile und je nach Bauart wiederkehrende Prüfungen. Aufzüge mit Personenbeförderung müssen in Deutschland vor Inbetriebnahme und regelmäßig durch zugelassene Überwachungsstellen geprüft werden; die konkreten Pflichten hängen von Anlage und Nutzung ab. Bei privaten Homeliften sind die laufenden Kosten meist niedriger als bei stark genutzten Aufzügen, sollten aber im Angebot transparent ausgewiesen werden.

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