- Startseite
- Förderung
- Aufzug – Antrag auf Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung
Aufzug – Antrag auf Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung
Ziel der häuslichen Pflege ist es, dass pflegebedürftige Personen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können. Um dieses Ziel zu erreichen unterstützt die Pflegeversicherung Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes durch finanzielle Zuschüsse, einschließlich der Installation eines Aufzugs.
Der Einbau eines Aufzugs in einem Einfamilienhaus kann für Personen mit Pflegegraden eine wesentliche Verbesserung des Alltags darstellen. Es gibt verschiedene Aufzugstypen wie Homelifte, Hublifte, Plattformlifte und Sitzlifte, die je nach Bedürfnissen und baulichen Gegebenheiten des Hauses gewählt werden können.
Ein Homelift benötigt vergleichsweise wenig Platz und auch keinen Unter- und Überbau. Bei einer Grundfläche ab 1,45 qm kann ein solcher Lift eingebaut werden, der auch für einen Rollstuhlfahrer mit Begleitperson geeignet ist. Der Einbau eines Homelifts im Innenbereich kann mit Deckendurchbrüchen oder dem Versetzen von Wänden verbunden sein, was aufwendig und kostenintensiv sein kann. Im Außenbereich fallen meistens weniger Baumaßnahmen an. Ein klassischer Aufzug hingegen benötigt einen gemauerten oder aus Beton gegossenen Schacht und ist daher meistens unverhältnismäßig teuer bei Nachrüstung in einem Einfamilienhaus​​.
Die Kosten für Aufzüge variieren je nach Typ und baulichen Anpassungen. Plattform- und Hublifte beginnen bei ca. 15.000 Euro, Sitzlifte bei ca. 5.000 Euro und Homelifte bei 44.000 Euro. Die Pflegekassen bieten Zuschüsse bis zu 16.000 Euro, und die KfW-Bank bietet Zuschüsse bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit sowie günstige Kredite an. Diese Zuschüsse hängen von individuellen Voraussetzungen wie Pflegegrad, Behinderung und der Anzahl der im Haus vorhandenen Wohneinheiten ab​​.
Aspekt | Beschreibung | Zuschüsse |
---|---|---|
Pflegegrade | 1 bis 5, basierend auf der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. | Zuschuss bis zu 4.000 Euro pro Person, unabhängig vom Pflegegrad |
Liftarten | Homelift, Hublift, Plattformlift, etc. Abhängig von individuellen Bedürfnissen. | Maximal 4.000 Euro Zuschuss pro Person, unabhängig vom Lifttyp |
Bedingungen | Ein klarer Bedarf muss nachgewiesen werden. Förderung nur bei Beeinträchtigung der Mobilität. | Alternativ zinsgünstige Darlehen bei der KfW, falls keine Förderung durch Pflegekassen möglich |
Homelifte | Verschiedene Antriebsarten für unterschiedliche Förderhöhen und Belastbarkeiten. Bei größeren Förderhöhen kann ein Schacht erforderlich sein | Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse, ggf. zusätzliche Förderung durch KfW-Bank |
Hublifte | Für Rollstuhlfahrer und Menschen mit körperlichen Einschränkungen, zum Überwinden von Höhenunterschieden | Zuschüsse bis zu 4.000 Euro, einfacher Einbau, Kosten abhängig von der Förderhöhe und Treppenführung |
Personen mit einem Pflegegrad erhalten einen Zuschuss von der Pflegekasse von bis zu 4.000 Euro, unabhängig vom Pflegegrad. Bei mehreren Pflegebedürftigen unter einem Dach, wie beispielsweise in einer Senioren-WG, kann der Zuschuss der Pflegekasse sogar bis zu 16.000 Euro betragen​​. Um den Zuschuss zu erhalten, muss bei der Pflegeversicherung ein formloser Antrag auf Zuschuss zur Verbesserung des häuslichen Wohnumfelds gestellt werden. Es ist ratsam, bereits vorliegende Kostenvoranschläge von Anbietern für den Einbau eines Aufzugs dem Antrag beizufügen. Wichtig ist, dass vor der Bewilligung von Leistungen ein Pflegegrad vorhanden sein muss. Falls noch kein Pflegegrad vorhanden ist, muss dieser bei der Pflegekasse beantragt werden​​.
Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung unterstützt nicht nur die häusliche Pflege der Betroffenen, sondern fördert auch Umbaumaßnahmen am Einfamilienhaus oder in Mietwohnungen, durch die eine bessere Pflege ermöglicht wird. Zum Beispiel die Installation eines Homeliftes oder Aufzugs. Wir zeigen im folgenden Artikel welche Voraussetzungen für einen solchen Kostenzuschuss notwendig sind und welche Leistungen die Pflegeversicherung umfasst.
Für pflegebedürftige Menschen, die statt in einem Altenpflegeheim lieber zu Hause in Ihrer gewohnten Umgebung betreut werden möchten, bietet die Pflegeversicherung finanzielle Zuschüsse an. Sollten beispielsweise bauliche Veränderungen im Einfamilienhaus oder der Mietwohnung notwendig sein, kann man einen Kostenzuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragen. Im Normalfall werden jedoch nur „wesentliche“ Veränderungen der Wohnsituation bezuschusst. Neben Türverbreiterungen wird zum Beispiel auch die Montage eines Aufzugs oder Homelifts, sowie das Tieferlegen der Küche (bei Rollstuhlfahrern) von der Pflegeversicherung unterstützt.
Pflegebedürftige Personen können sich auch an die Pflegeversicherung wenden, wenn es um den Ein-oder Umbau von Möbeln geht (z.B. der Einbau einer pflegegerechten Duschwanne oder eines Deckenliftes). Die Leistung der Pflegeversicherung umfasst auch einen Umzug in eine für pflegebedürftige Menschen geeignete Wohnung. Im Allgemeinen gilt die Regel: Alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Zuschussbeantragung aufgrund der bestehenden Hilfsbedürftigkeit erforderlich sind, sind eine Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Dies gilt auch, wenn die einzelnen Umbaumaßnahmen zeitlich nacheinander durchgeführt werden.
Voraussetzungen für einen Zuschuss
Ein Zuschuss der Pflegeversicherung wird in der Regel nur dann gewährt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- Die häusliche Pflege kann überhaupt erst durch einen Zuschuss ermöglicht werden
- Es besteht eine Überforderung des Pflegebedürftigen beziehungsweise der Pflegekraft
- Die Abhängigkeit von der Pflegekraft soll zugunsten des Betroffenen verringert werden
- Die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person ist gefährdet
Bevor man einen Zuschuss bei der Pflegeversicherung beantragt, sollte man sich ausführlich informieren und der zuständigen Versicherung die vorliegenden Probleme schriftlich schildern (Anschreiben + Angebot der Umbaumaßnahme z.B. von einem Aufzugsunternehmen + Fotos von der derzeitigen Situation). Es kann sein, dass sich die Pflegeversicherung vor Ort ein Bild der aktuellen Gegebenheiten machen möchte oder das Anliegen erst einmal ablehnt. Von einer Ablehnung sollte man sich nicht beunruhigen lassen. Hier gilt: Kommunikation nur schriftlich, Hartnäckig bleiben und nicht entmutigen lassen, Widerspruch stellen und die Verbesserungsmaßnahme detailliert erklären. Häufig lehnt die Pflegeversicherung Anträge ab, weil Informationen fehlen oder der Zusatznutzen der Umbaumaßnahme nicht deutlich wird.
Höhe der Zuschüsse
Je Verbesserungsmaßnahme gewährt die Pflegeversicherung einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro. Dieser Zuschuss steht den pflegebedürftigen Personen in jedem Fall unabhängig von der jeweiligen Einstufung der Pflegestufe zur Verfügung. Eine Pflegestufe muss allerdings vorhanden sein. Darüber hinaus werden auch nachgewiesene vorbereitende Maßnahmen berücksichtigt, wie unter anderem Materialkosten, anfallende Gebühren für die Vermessungen eines Aufzugs sowie Rechnungen von beauftragten Firmen. Allerdings können nur die Aufwendungen berücksichtigt werden, die unmittelbar mit der Verbesserung der Pflegesituation zusammenhängen. Der maximal mögliche Gesamtbetrag zur Wohnumfeldverbesserung ist auf 10.228 Euro begrenzt.
Beantragung
Grundsätzlich gilt: Wer einen Antrag auf Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung bei der Pflegeversicherung stellt, muss diesen vor Beginn der geplanten Maßnahme einreichen. Der Antrag kann in den meisten Fällen formlos erfolgen, er sollte das Anliegen der pflegebedürftigen Person zweifelsfrei beschreiben und begründen können. Es ist empfehlenswert Fotos von der Wohnsituation mitzuschicken, das schafft Vertrauen und bietet der Pflegeversicherung die Möglichkeit die Notwendigkeit der Umbaumaßnahme besser einzuschätzen und zu prüfen. Möchte man z.B. ein Aufzug oder Homelift installieren, könnte die Pflegeversicherung aufgrund der baulichen Gegebenheiten zu dem Schluss kommen, das ein Treppen -oder Plattformlift angemessener ist, weil eine solche Umbaumaßnahme weniger Kosten und Folgekosten verursacht. Es werden also auch immer Alternativen geprüft und bewertet.
Wie der Antrag auf Kostenzuschuss konkret gestellt werden muss sollte im Vorfeld mit der zuständigen Pflegeversicherung abgeklärt werden. Die Notwendigkeit der geplanten Verbesserungsmaßnahmen wird dann durch den medizinischen Dienst der Pflegeversicherung vor Ort festgestellt. Erst danach wird einem Antrag auf Kostenzuschuss zugestimmt. Wenn der Pflegekostenzuschuss gerechtfertigt ist und genehmigt wird, wird der Betroffene darüber von der Versicherung in Kenntnis gesetzt. Die endgültige Zuschusshöhe wird allerdings erst dann festgelegt, wenn der Versicherung alle Rechnungen vorliegen. In jedem Fall ist mindestens ein Kostenvoranschlag notwendig um einen Zuschuss beantragen zu können. Es ist empfehlenswert sich frühzeitig mit der Pflegeversicherung auseinanderzusetzen, um Fragen zu klären und böse Überraschungen zu vermeiden.
Mustertext für den Antrag
Der Kauf und die Montage eines neuen Aufzugs kann, je nach Modell und Ausstattung, zwischen 10.000 und 25.000 Euro kosten. Um die Kosten für die Neuanschaffung zu reduzieren können pflegebedürftige Personen einen Zuschuss bei der Pflegeversicherung beantragen. Hier gibt es einige wichtige Punkte in Bezug auf die korrekte Antragstellung zu beachten. Neben einer ausführlichen Beschreibung und Begründung der einzelnen Umbaumaßnahme muss man auch die verschiedenen formalen Abläufe berücksichtigen. Wir zeigen worauf man bei der Antragstellung achten muss.
Bevor man den Antrag auf Kostenzuschuss bei der Pflegeversicherung einreicht, sollte man prüfen ob für die pflegebedürftige Person eine Pflegestufe vorhanden ist, diese beantragt oder bereits bewilligt wurde. Die Pflegeversicherung benötigt einen Kostenvoranschlag über den sie entscheiden kann. Der Kostenvoranschlag für die Neuinstallation eines Aufzugs oder Homeliftes muss neben dem Kaufpreis auch die Kosten der Montage und Wartung beinhalten. Nur so kann die Versicherung die vorläufige Höhe des Zuschusses berechnen.
Darüber hinaus muss man den Antrag auf „Finanziellen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumnfeldes“ bei der jeweiligen Pflegekasse herunterladen und diesen ausgefüllt zurückschicken.
Muster-Antrag zum Download – Antrag auf Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung
Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte formlose Antragstellung. Diese muss ebenfalls bei der Pflegekasse eingereicht werden und so formuliert sein, dass die Notwendigkeit der Umbaumaßnahme deutlich wird. Daher sollte man, neben dem Krankheitsbild auch erläutern, warum man den Aufzug oder Homelift benötigt.
Antrag auf Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meines Gesundheitszustandes und der Eingruppierung in die Pflegestufe XXX, beantrage ich hiermit nach §40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss zum Einbau eines Aufzugs im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung des Individuellen Wohnumfeldes. Durch mein Krankheitsbild ist es mir nicht möglich, Treppenstufen alleine sicher zu bewältigen. Aus diesem Grund und da mich meine Familienmitglieder beim Treppensteigen nicht permanent unterstützen können, bin ich zwingend auf eine Mobilitätshilfe in Form eines Aufzugs angewiesen.
Diesem Schreiben beiliegend entnehmen Sie einen Kostenvoranschlag der Firma XXX über den Kauf und Einbau eines Aufzugs. Aufgrund der Dringlichkeit bitte ich um schnellstmögliche Bearbeitung meines Anliegens. Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihre Unterschrift.
Neben der schriftlichen Schilderung des Anliegens, sollte man auch Fotos der aktuellen Wohnsituation, sowie einen Kostenvoranschlag und einige Vergleichsangebote mit einreichen. Die Förderung derartiger Umbaumaßnahmen ist aktuell auf 4.000 Euro pro Maßnahme begrenzt ist. Der Maximalbetrag liegt bei 10.228 Euro. Welche Umbaumaßnahmen im Einzelnen gefördert werden, sollte man frühzeitig bei seiner Pflegeversicherung erfragen. Zudem kann man sich in der Regel vom Aufzugshersteller bei der Antragstellung helfen lassen.
KFW Förderprogramme
Die Installation von Aufzügen in Gebäuden kann kostspielig sein und viele Eigentümer und Betreiber suchen nach Möglichkeiten, diese Kosten zu senken. Eine Möglichkeit, dies zu tun, besteht darin, staatliche Förderprogramme für Aufzüge zu nutzen. In Deutschland gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme für Aufzüge. Eines dieser Programme (KfW-Förderung 455-B) bezieht sich auf barrierefreie Maßnahmen. Dieses Programm soll dazu beitragen, dass öffentlich zugängliche Gebäude für Menschen mit Behinderungen zugänglicher werden. Es bietet Unterstützung für den Umbau von Gebäuden, um sie für Rollstuhlfahrer und andere Menschen mit Mobilitätsbehinderungen zugänglicher zu machen.
Ein weiteres Förderprogramm bezieht sich auf die Energieeffizienz von Aufzügen. Dieses Programm soll dazu beitragen, den Energieverbrauch von Aufzügen zu senken und somit die Umweltbelastung zu verringern. Die Förderung kann für den Einbau von Aufzügen mit besonders energieeffizienten Motoren und Steuerungen sowie für den Einbau von energiesparenden Beleuchtungssystemen und anderen energieeffizienten Komponenten genutzt werden.
Die Beantragung von Förderungen für Aufzüge kann für viele Eigentümer und Betreiber kompliziert sein. Daher bieten viele Aufzugshersteller Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen an. Aufzugfirmen informieren Sie auch über aktuelle Entwicklungen im Bereich der staatlichen Förderprogramme für Aufzüge. Neben staatlichen Förderungen bietet Hersteller auch Möglichkeiten zur Finanzierung und zum Leasing von Aufzügen an. Diese Optionen können es Eigentümern und Betreibern von Gebäuden erleichtern, die Kosten für die Installation von Aufzügen zu tragen. Insgesamt können staatliche Förderprogramme eine wertvolle Möglichkeit für Eigentümer und Betreiber von Gebäuden sein, die Kosten für die Installation von Aufzügen zu senken.