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Aufzug kaufen – Die besten Tipps von Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest ist seit mittlerweile über 50 Jahren für ihre unabhängigen Produkttests bekannt. Neben Testberichten gibt die Verbraucherorganisation auch Meldungen mit nützlichen Empfehlungen und Tipps zu einzelnen Produktgruppen heraus. Was Stiftung Warentest zum Thema Aufzüge zu sagen hat, fassen wir im folgenden Artikel zusammen.

In ihrem Testbericht „Aufzüge – Der sichere Weg nach oben“ aus dem Jahr 2018 hat die Stiftung Warentest verschiedene Aufzüge auf ihre Sicherheit, Bedienbarkeit und Energieeffizienz hin untersucht. Dabei wurden sowohl 14 Personenaufzüge in Mehrfamilienhäusern als auch Aufzüge in öffentlichen Gebäuden wie Kaufhäusern, Bürogebäuden und Hotels getestet.

Die Ergebnisse des Tests zeigten, dass viele Aufzüge sicher und bedienbar waren, jedoch gab es auch einige Mängel bei der Sicherheit und Barrierefreiheit. So wurden beispielsweise bei einigen Aufzügen Sicherheitsrisiken wie zu große Spaltmaße zwischen Aufzug und Gebäude oder mangelhafte Notrufsysteme festgestellt. Auch die Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen war nicht bei allen Aufzügen gegeben.

Die Energieeffizienz der getesteten Aufzüge war insgesamt gut, allerdings gab es auch hier Unterschiede zwischen den einzelnen Modellen. Die Wartung und regelmäßige Überprüfung der Aufzüge ist sehr wichtig, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Insgesamt empfahl die Stiftung Warentest den Kauf von Aufzügen mit dem GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) und einem gültigen Wartungsvertrag. Außerdem sollten Aufzüge regelmäßig gewartet und überprüft werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Preisvergleich vor dem Kauf

Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl verschiedener Aufzugsmodelle von fast ebenso vielen Herstellern. Unter den allgemeinen Begriff „Personenaufzug“ fallen Aufzugsanlagen wie Homelift, Plattformaufzug, Kabinenaufzug, Hublift, Hauslift, Privataufzug, Hubaufzug, Fahrstuhl oder Personenlift. Die Gemeinsamkeit zwischen allen technischen Anlagen ist die Beförderung von Personen oder Lasten in vertikaler Richtung zwischen zwei oder mehreren Ebenen. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Aufzugsanlagen sind hinsichtlich Kosten, gesetzlicher Richtlinien, Wartungsanforderungen, TÜV-Prüfungen, Folgekosten etc. sehr groß.

Daher verwundert es kaum, dass Menschen schnell den Überblick verlieren. Aus diesem Grund rät die Stiftung Warentest dazu, sich für den Kauf einer solchen kostenintensiven Anschaffung Zeit zu nehmen und sich nicht zu einem Kauf drängen zu lassen. Am besten ist es, wenn man sich bereits im Vorfeld darüber Gedanken macht, wo der Aufzug eingesetzt werden und über welche Ausstattung dieser verfügen soll. Darüber hinaus empfiehlt Stiftung Warentest, dass man sich möglichst viele Angebote verschiedener Aufzugsfirmen einholt, um diese in Ruhe miteinander vergleichen zu können. Sowohl die Begehung vor Ort als auch der Kostenvoranschlag selbst sollten immer kostenlos sein. Hat man die Auswahl auf ein oder zwei Aufzugsmodelle eingeschränkt, sollte man diese beim Hersteller ausführlich testen. Nur so kann man herausfinden, ob das gewünschte Modell auch tatsächlich den eigenen Anforderungen entspricht.

Genehmigung, Prüfung und Zulassung

Da man bei der Montage eines Aufzugs baurechtliche Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes beachten muss, sollte man sich laut Stiftung Warentest vor dem Kauf beim zuständigen Bauamt informieren, ob nach dem Einbau beispielsweise eine TÜV-Abnahme notwendig ist. Aufzugshersteller sind zudem dazu verpflichtet, Kunden über alle Prüf- und Zulassungsverfahren aufzuklären. Wenn etwas unklar ist oder man Fragen hat, sollten diese geklärt werden.

Kone Aufzug Kabine Foto: © kone.de | KONE GmbH

Soll der Aufzug in einem Mehrfamilien- oder Mietshaus eingebaut werden, muss in jedem Fall die schriftliche Genehmigung des Eigentümers für diese Umbaumaßnahme eingeholt werden. Hier hat das Landgericht Duisburg entschieden, dass der Vermieter den Umbau dulden muss, wenn der betroffene Mieter seine Wohnung ansonsten nicht mehr alleine verlassen kann. Damit die Sicherheit bei der Benutzung des Aufzugs gewährleistet ist, sollte dieser mindestens ein Mal pro Jahr von einer fachkundigen Aufzugsfirma überprüft und gewartet werden.

Wie funktioniert die TÜV-Zulassung von Aufzügen in Deutschland

In Deutschland ist der TÜV (Technischer Überwachungsverein) für die Zulassung von Aufzügen zuständig. Die TÜV-Zulassung von Aufzügen beinhaltet verschiedene Schritte:

  • Antragstellung: Der Betreiber des Aufzugs oder der Hersteller beantragt die Zulassung beim TÜV.
  • Dokumentenprüfung: Der TÜV überprüft die Unterlagen, die für die Zulassung erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem technische Zeichnungen, Sicherheitsnachweise und Bauanträge.
  • Vor-Ort-Prüfung: Der TÜV führt eine Vor-Ort-Prüfung durch, um sicherzustellen, dass der Aufzug den gesetzlichen Vorschriften und den technischen Normen entspricht. Dabei werden verschiedene Aspekte des Aufzugs überprüft, wie zum Beispiel die Tragfähigkeit, die Geschwindigkeit, die Sicherheitseinrichtungen und die Barrierefreiheit.
  • Abnahme: Wenn der Aufzug alle Anforderungen erfüllt hat, wird er vom TÜV abgenommen und erhält eine Zulassung. Die Zulassung besagt, dass der Aufzug sicher betrieben werden kann und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Regelmäßige Überprüfungen: Nach der Zulassung müssen Aufzüge regelmäßig vom TÜV überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher betrieben werden können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Verfahren für die TÜV-Zulassung von Aufzügen je nach Bundesland und Art des Aufzugs variieren können.

Hilfe bei der Finanzierung eines Aufzugs

Ein neuer Aufzug kostet aktuell zwischen 15.000 und 25.000 Euro, je nach Anzahl der Etagen, Ausstattung und Sonderwünschen. Allerdings muss man unter bestimmten Voraussetzungen die Kaufsumme nicht komplett alleine tragen. Hat der Betroffene beispielsweise eine Pflegestufe, dann zahlt die Pflegeversicherung einen Kostenzuschuss von bis zu 4.000 Euro. Darüber hinaus kann die Anschaffung eines Aufzug über die KFW Bank mit einem Kredit finanziert und mit einem Investitionszuschuss gefördert werden. Zum anderen kann der Aufzug eventuell von der Steuer abgesetzt werden. Aufzugkosten bzw. die Wartung und Reparatur des Aufzugs sind als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung zu berücksichtigen, wenn sie nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind. Gleiches gilt auch für die Betriebskosten des Aufzugs.

Pflegebedürftige Personen sollten bei der Pflegeversicherung und ihrem Steuerberater nachfragen, ob eine Zuzahlung bzw. eine Absetzbarkeit möglich ist. Sollte das Finanzamt die steuerliche Berücksichtigung ablehnen, empfiehlt die Stiftung Warentest in jedem Fall Einspruch einzulegen. Eine weitere Möglichkeit bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW). Die KfW Bank gewährt beim Kauf eines Aufzugs zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 Euro, die für den barrierefreien Umbau genutzt werden können. Neben der günstigen Finanzierung über Kredit fördert die KFW Bank Umbaumaßnahmen im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit Investitionszuschüssen. Die Anschaffung eines Aufzugs ist eine Investition für die Zukunft und für weitere Generationen. Die KFW Bank beteiligt sich an den förderfähigen Kosten mit einem Zuschuss von bis zu 12,5 % oder maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.

Empfehlungen von Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat bislang zwar noch keinen Aufzug Test oder Hersteller- beziehungsweise Modellvergleich im Bereich Aufzüge durchgeführt, dafür jedoch einige wichtige Empfehlungen zur Finanzierung, der Montage und möglichen Zuschüssen herausgegeben.

Stiftung Warentest empfiehlt, sich bei der Auswahl einer Aufzugsfirma Zeit zu nehmen, und hat folgende Empfehlungen veröffentlicht. Bevor man den Kaufvertrag unterschreibt, sollte man sichergehen, dass dort auch die Gewährleistung und die Garantie vermerkt sind. Ebenso sollte man sich vorab darüber informieren, ob die Wartung bereits im Kaufpreis enthalten ist, beziehungsweise welche Wartungsverträge der Aufzugshersteller anbietet.

Des Weiteren empfiehlt Stiftung Warentest den Anbieter auf eventuelle Reparaturen anzusprechen. Was kosten diese? Muss man nur das Material oder auch die Arbeitszeit bezahlen? Welche Teile sind durch die Garantie abgedeckt? Die Aufzugsfirma sollte dem Kunden zu jeder Zeit eine professionelle Beratung anbieten. Hier rät die Stiftung Warentest dazu, dass man sich zu keiner Zeit vom Anbieter zum Kauf drängen lassen sollte. Alle Fragen sind wichtig und sollten beantwortet werden.

Aufzug in Mietshäusern

2007 wurde das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) reformiert. Aufzüge in einem Mietshaus oder Mehrfamilienhaus können seit dieser gesetzlichen Änderungen mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen werden. Da ein Aufzug eine bauliche Veränderung des Wohnobjekts darstellt, reichte vorher oft eine einzige Nein-Stimme, um den Einbau zu verhindern. Die WEG-Reform betrachtet den Einbau eines Aufzugs jedoch als eine Modernisierungsmaßnahme. Ein im Innenbereich montierter Aufzug kann deshalb in den meisten Fällen mit einer Drei­viertelmehr­heit beschlossen werden.

Kommt diese Mehrheit nicht zu Stande, können pflegebedürftige Personen und behinderte Menschen ihre Rechte dennoch wahrnehmen. Denn sie haben einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung. Voraussetzung ist also, dass sie ihre Wohnung nicht ohne Aufzug verlassen können. Zudem dürfen Eigentümer nicht unzumutbar belastet werden. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann sich aus diesem Grund auch gegen den Einbau eines Aufzugs entscheiden, dafür aber die Montage eines Treppenliftes oder Plattformliftes beschließen. Ein Plattformlift hat geringere bauliche Veränderungen zur Folge, er beeinträchtigt Eigentümer in einem geringeren Umfang, ist wesentlich kostengünstiger und technisch schnell umsetzbar. Der Anspruch der pflegebedürftigen Person auf barrierefreien Zugang muss gegen das Interesse der Wohnungseigentümer abgewogen werden. Es kommt immer auf den Grad der Beeinträchtigung an und wie stark Eigentümer finanziell belastet werden.

Aufzüge im Außenbereich sind grundsätzlich schwieriger im Beschluss, da man theoretisch nachweisen muss, dass die Konstruktion den Charakter des Hauses nicht verändert. Die Kosten für den Einbau und den Betrieb eines Aufzugs müssen alle Eigentümern tragen, auch die im Erdgeschoss. Der Aufzug gehört zum Gemein­schaftseigentum, an dem alle Eigentümer beteiligt sind. Eine unfaire Kosten­verteilung kann hier schnell zu Klagen führen.

Individuelle Aufzugskabinen

Die meisten modernen Aufzugskabinen sind aus Stahl oder Aluminium gefertigt und mit verschiedenen Materialien wie Holz, Glas oder Kunststoff verkleidet. In der Regel haben Aufzugskabinen eine rechteckige Form, die je nach Größe und Zweck des Aufzugs variiert. Einige Aufzüge haben jedoch auch runde, ovale oder sogar dreieckige Kabinen, um das Design des Gebäudes oder den Zweck des Aufzugs besser zu integrieren.

Aufzugskabinen können mit verschiedenen Ausstattungen ausgestattet werden, um den Komfort und die Sicherheit der Passagiere zu verbessern. Dazu gehören unter anderem Beleuchtung, Klimatisierung, Lüftung, Notruftasten, Sprach- oder Videoüberwachung, Brandschutz- und Sicherheitsfunktionen sowie Musik oder andere Unterhaltungsmedien.

Einige Aufzugskabinen sind auch mit speziellen Merkmalen ausgestattet, um die Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu verbessern, wie z.B. Haltegriffe, taktile Bodenindikatoren und Audioansagen. Die Gestaltung der Aufzugskabinen kann auch Teil des Gesamtdesigns des Gebäudes sein und kann durch Farben, Materialien und Beleuchtung Akzente setzen. In einigen Gebäuden sind die Aufzugskabinen sogar Kunstwerke, die von bekannten Künstlern gestaltet wurden.

Insgesamt sind Aufzugskabinen eine wichtige Komponente moderner Gebäude und bieten einen bequemen und sicheren Transport zwischen verschiedenen Etagen. Mit fortschreitender Technologie werden Aufzugskabinen immer fortschrittlicher und bieten den Passagieren immer mehr Komfort und Sicherheit.

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Ein Aufzug schafft deutlich mehr Komfort, Sicherheit und Bewegungsfreiheit im eigenen Zuhause. Er verbindet mehrere Etagen bequem miteinander und macht das Haus auch dann uneingeschränkt nutzbar, wenn Treppen im Alltag beschwerlicher werden. Gleichzeitig eignet sich ein Aufzug nicht nur für Personen, sondern auch für Einkäufe, Wäsche, Gepäck oder andere schwere Gegenstände.

Besonders vorteilhaft ist die dauerhafte Aufwertung der Immobilie: Ein Aufzug erhöht die Barrierefreiheit, verbessert die Wohnqualität und macht das Haus langfristig flexibler nutzbar – für ältere Menschen, Familien, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität.

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Der Kauf eines Aufzugs ist eine große Investition – daher lohnt sich ein unabhängiger Preisvergleich. Mit nur einer Anfrage erhalten Sie unverbindliche Angebote geprüfter Fachhändler aus Ihrer Region. So können Sie verschiedene Modelle, Leistungen und Preise in Ruhe vergleichen und das Angebot auswählen, das am besten zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Budget passt.

Der Angebotsvergleich ist unabhängig und kostenlos. Auf Wunsch informieren wir Sie zusätzlich über mögliche Förderungen – etwa den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Person oder die KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen. So wissen Sie frühzeitig, welche finanzielle Unterstützung infrage kommt und mit welchen Kosten Sie nach Abzug der Förderung rechnen müssen.

Häufige Fragen

  • Die Kosten hängen stark von Bauart, Förderhöhe, Anzahl der Haltestellen, Tragkraft, Kabinengröße und baulichem Aufwand ab. Kompakte Homelifte oder Senkrechtlifte beginnen häufig im Bereich ab etwa 18.000 €. Für größere Anlagen über mehrere Etagen sind 25.000 bis 50.000 € und mehr realistisch. Klassische Aufzüge mit Schacht, aufwendiger Außenanlage oder hochwertiger Glas- und Designausstattung können deutlich darüber liegen. Deckendurchbruch, Fundament, Statik und Elektroarbeiten sollten immer mit einkalkuliert werden.

  • Die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person zahlen, wenn der Aufzug die häusliche Pflege erleichtert oder mehr Selbstständigkeit ermöglicht. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € pro Maßnahme möglich. Zusätzlich ist der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung seit 2026 wieder beantragbar: für Einzelmaßnahmen bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €. Alternativ oder ergänzend kommt der KfW-Kredit 159 bis 50.000 € je Wohneinheit infrage. Wichtig: Förderanträge müssen vor Vertragsabschluss und Einbau gestellt werden.

  • Das hängt von der Bauart ab. Klassische Aufzüge benötigen meist Schacht, Schachtkopf, Unterfahrt und technische Abstimmungen. Viele Homelifte und Senkrechtlifte sind dagegen selbsttragend konstruiert und kommen ohne separaten Maschinenraum und oft ohne tiefe Grube aus. Für den nachträglichen Einbau reicht je nach Modell ein Deckendurchbruch oder eine kompakte Außenkonstruktion. Ob das möglich ist, hängt von Statik, Geschossdecken, Brandschutz, Standort und Landesbauordnung ab.

  • Kompakte Homelifte brauchen oft nur etwa 1 m² Stellfläche, rollstuhlgerechte Varianten entsprechend mehr. Zusätzlich werden sichere Zugänge und Bewegungsflächen an den Haltestellen benötigt. Für Rollstuhlnutzung sind 90 cm lichte Durchgänge und 150 x 150 cm Bewegungsfläche wichtige Orientierungswerte. Häufige Einbauorte sind Treppenauge, Flur, Wohnbereich, Abstellraum oder Außenfassade. Die beste Position ergibt sich aus Alltag, Statik, Leitungen, Brandschutz und Fluchtwegen.

  • Der Stromverbrauch eines privaten Aufzugs ist im Alltag meist überschaubar, weil die Anlage nur während der Fahrt nennenswert Energie benötigt. Viele Homelifte arbeiten mit normalem 230-Volt-Haushaltsstrom; je nach Modell kann ein eigener abgesicherter Stromkreis nötig sein. Die tatsächlichen Kosten hängen von Fahrtenzahl, Förderhöhe, Antrieb und Stand-by-Verbrauch ab. Beim Angebot sollten Leistungsaufnahme, Anschlussanforderungen und Wartungskosten getrennt ausgewiesen sein.

  • Im privaten Wohnhaus verbinden Aufzüge häufig zwei bis drei Ebenen. Je nach Modell sind auch mehr Haltestellen und größere Förderhöhen möglich. Mit jeder zusätzlichen Etage steigen Anforderungen an Führung, Tragwerk, Türen, Steuerung, Brandschutz und Rettungskonzept. Für wenige Stufen ist ein Hublift meist wirtschaftlicher; für ganze Etagen bietet ein Aufzug deutlich mehr Komfort und Zukunftssicherheit.

  • Aufzüge zur Personenbeförderung unterliegen klaren Sicherheitsanforderungen. Anlagen mit mehr als 0,15 m/s fallen in der EU unter die Aufzugsrichtlinie; langsamere Hebe- und Plattformlösungen werden in der Regel über Maschinenrecht und passende Normen abgesichert. Zur Ausstattung gehören je nach Bauart Türverriegelungen, Notstopp, Notabsenkung, Akku- oder Notstromlösung und ein Zwei-Wege-Notruf. In Deutschland können zusätzlich Prüf- und Betreiberpflichten greifen.

  • Die reine Montage eines selbsttragenden Homelifts kann wenige Tage dauern. Die gesamte Projektzeit ist aber länger, weil Planung, Aufmaß, Statik, Förderanträge, mögliche Genehmigungen, Fertigung und bauseitige Arbeiten vorher erledigt werden müssen. Ein Deckendurchbruch, Fundament oder Außenanbau verlängert den Ablauf. Realistisch ist deshalb eine Planung über mehrere Wochen; bei komplexen Aufzügen auch länger.

  • Sie nennen Gebäudeart, Etagenzahl, gewünschte Haltestellen, Nutzung mit oder ohne Rollstuhl und mögliche Einbauorte. Fachbetriebe aus Ihrer Region prüfen danach, ob Homelift, Senkrechtlift, Außenaufzug oder eine andere Lösung passt. Für ein verbindliches Angebot folgen Vor-Ort-Termin, Aufmaß und technische Prüfung. Dabei werden Statik, Stromanschluss, Deckendurchbruch, Schachtlösung, Fördermittel und laufende Pflichten geklärt.

  • Folgekosten entstehen für Strom, Wartung, Störungsdienst, Verschleißteile und je nach Bauart wiederkehrende Prüfungen. Aufzüge mit Personenbeförderung müssen in Deutschland vor Inbetriebnahme und regelmäßig durch zugelassene Überwachungsstellen geprüft werden; die konkreten Pflichten hängen von Anlage und Nutzung ab. Bei privaten Homeliften sind die laufenden Kosten meist niedriger als bei stark genutzten Aufzügen, sollten aber im Angebot transparent ausgewiesen werden.

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