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Beim Kauf eines Aufzugs rechnen viele Menschen mit einer finanziellen Unterstützung durch staatliche Institutionen. Angesichts der hohen Anschaffungskosten ist dieser Wunsch nachvollziehbar. In diesem Zusammenhang beleuchten wir, unter welchen Bedingungen die Pflegeversicherung Leistungen übernimmt, weshalb die Krankenkasse keinen Zuschuss gewährt und welche allgemeinen Aspekte zu berücksichtigen sind.

Aufzüge erhöhen erheblich die Zugänglichkeit eines Gebäudes. Aus diesem Grund wird der Einbau oder die Nachrüstung finanziell unterstützt. Typische Maßnahmen, die gefördert werden, sind der Ausbau von Türschwellen oder die Modernisierung eines Gebäudes mit einem Senkrechtlift, Homelift oder Hydraulikaufzug. Eine wichtige Bedingung ist, dass die Modernisierung zur Beseitigung von Barrieren oder zur Steigerung der Sicherheit beiträgt und von einem qualifizierten Fachbetrieb umgesetzt wird.

Aufzug ZuschussFoto: KONE | Pressebild

Viele Käufer erhoffen sich beim Kauf eines Aufzugs aus medizinischen Gründen eine finanzielle Unterstützung durch die gesetzliche Krankenkasse – jedoch vergeblich. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine anteiligen Kosten für den Einbau eines Aufzugs, da er nicht als medizinisches Hilfsmittel gilt. Bei der Pflegeversicherung sieht die Lage jedoch anders aus. Zudem gibt es weitere Optionen, Zuschüsse und kommunale finanzielle Unterstützungen.

Die Kosten, die der Einbau eines Aufzugs verursacht, sind nicht unerheblich. Mit mindestens 15.000 Euro müssen Käufer rechnen. Leicht kann dieser Betrag auf über 20.000 Euro ansteigen. Viele Käufer sind daher auf finanzielle Hilfen oder eine Kreditfinanzierung angewiesen. Bei der Antragstellung für Zuschüsse gibt es einige wichtige Details zu berücksichtigen, die wir im Folgenden klären.

Wann werden Kosten übernommen?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten im Zusammenhang mit dem Einbau eines Aufzugs. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen Krankenkassen nur medizinische Hilfsmittel bezahlen oder bezuschussen, die direkt vom Patienten genutzt und von ihm mitgeführt werden können, wie zum Beispiel ein Rollstuhl. Aufzüge sind jedoch eine bautechnische Anlage, die an keine konkrete Person gebunden ist. Sie gehören nicht zum Hilfsmittelkatalog und können daher auch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

DomusLift Aufzug Foto: © Domuslift.com

Im Fall eines Umzugs verliert der Patient das Hilfsmittel „Aufzug“ und kann ihn nicht mehr nutzen. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können beim Kauf also nicht auf die Unterstützung der gesetzlichen Krankenkasse hoffen, auch nicht, wenn der Aufzug infolge eines Unfalls benötigt wird. Es gibt jedoch andere Stellen, die die Anschaffung bezuschussen und die Kosten anteilig übernehmen. In erster Linie ist hier die Pflegeversicherung zu nennen, die dann greift, wenn der Antragsteller eine Pflegestufe besitzt.

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können beim Kauf eines Aufzugs leider nicht auf eine Unterstützung durch die gesetzliche Krankenkasse zählen, selbst wenn der Aufzug aufgrund eines Unfalls notwendig wird. Allerdings gibt es andere Institutionen, die Zuschüsse zur Anschaffung gewähren und einen Teil der Kosten tragen. In erster Linie ist hier die Pflegeversicherung zu nennen, die dann greift, wenn der Antragsteller einen anerkannten Pflegegrad besitzt.

Wann zahlt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung kann einen Zuschuss zum Einbau eines Aufzugs, Treppenlifts oder Plattformlifts bewilligen. Der Zuschuss ist dabei an gewisse Voraussetzungen gebunden. So übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten nur, wenn der Antragsteller mindestens über die Pflegestufe eins verfügt. Der Antrag kann formlos erfolgen und sollte begründen, warum die Umbaumaßnahme notwendig ist. Hinsichtlich der anfallenden Kosten sollte dem Antrag ein Kostenvoranschlag beigefügt werden.

Pflegeversicherung Foto: © Kzenon / Shutterstock

Muster-Antrag zum Download – Antrag auf einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung

Es kann sinnvoll sein mehrere Kostenvoranschläge einzureichen, um die Kosten möglichst transparent darzustellen. Auch Fotos vom Haus und vom Antragsteller können dabei helfen, eine Sachbearbeiterin zu überzeugen. Im Laufe des Bewilligungsprozesses erfolgt in der Regel ein Besuch des medizinischen Dienstes. Dieser prüft den tatsächlichen Bedarf und hat daher entscheidenden Einfluss auf den Erfolg des Antrags. Alle Formalitäten, Anträge und Bewilligungen sollten vor dem Kauf des Aufzugs erfolgen. Eine Kostenübernahme im Nachhinein ist in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Werden alle Kosten übernommen?

Nein. Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel nur einen Teil der anfallenden Kosten. Zehn Prozent der Gesamtkosten muss der Antragsteller selbst tragen. Falls ein Einkommen vorhanden ist, kann der Eigenanteil steigen. Maximal darf die Pflegeversicherung 50 Prozent des monatlichen Einkommens zur Finanzierung fordern. Die Höhe der Kostenübernahme ist auf 4.000 Euro begrenzt. Mehr darf die Pflegeversicherung nicht übernehmen. Gerade bei kostenintensiven Aufzügen über mehrere Etagen kann die Eigenleistung des Antragstellers schnell mehrere zehntausend Euro betragen. Im Zweifelsfall ist dann eine Kreditfinanzierung nötig.

Die Pflegeversicherung kann bis zu einem Betrag von 4.000,00 EUR je Maßnahme im Rahmen ihres Ermessens Zuschüsse gewähren. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die eine Anpassung der konkreten Wohnumgebung an die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen bezwecken und deshalb in einer anderen Wohnumgebung nicht notwendigerweise benötigt werden (z. B. Treppenlifte, Aufzüge, Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe), Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind und damit der Gebäudesubstanz auf Dauer hinzugefügt werden (z. B. Türverbreiterung, fest installierte Rampen, Erstellung von Wasseranschlüssen bei der Herstellung von hygienischen Einrichtungen, Einbau individueller Liftsysteme im Bad), technische Hilfen im Haushalt (Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird, z. B. motorisch betriebene Absenkung von Küchenhängeschränken, Austausch der Badewanne durch eine Dusche).

Wer gibt weitere Zuschüsse?

Zuschüsse oder eine Kostenübernahme beim Kauf eines Aufzugs gibt es nicht nur von der Pflegeversicherung. Auch andere staatliche Stellen können unterstützen. Bei einem Arbeitsunfall kann beispielsweise die Berufsgenossenschaft die Kosten eines Aufzugs zu einem Teil übernehmen. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden kann man die gegnerische Haftpflichtversicherung in die Pflicht nehmen. In anderen Fällen kann auch die Rentenversicherung helfen. Sie zahlt unter Umständen, wenn durch den Aufzug die Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ermöglicht werden soll. Gerichte haben in der Vergangenheit allerdings in mehreren Verfahren deutlich gemacht, dass eine Kostenbeteiligung der Rentenversicherung nicht verhältnismäßig ist.

DomusLift Aufzug Foto: © Domuslift.com

So wurden einem Rollstuhlfahrer beispielsweise die Kosten für einen Fahrstuhl von der Rentenversicherung nicht erstattet. Weitere Institutionen, die hinsichtlich einer Kostenübernahme unterstützen können, sind der Landeswohlfahrtsverband, die Hauptfürsorgestelle, die Unfallversicherung und die Bundesanstalt für Arbeit. In jedem Fall sollte man mit diesen staatlichen Organen Kontakt aufnehmen, bevor man einen Aufzug kauft. Eine Kostenübernahme im Nachhinein ist fast immer ausgeschlossen. Eine gute Beratung kann hier zu großen Einsparungen führen. Interessenten sollten ihre Aufzugsfirma in jedem Fall nach Zuschussmöglichkeiten von verschiedenen Kostenträgern fragen.

Welche Förderungen gibt es sonst noch?

Es gibt verschiedene regionale Förderprogramme, die den altersgerechten Umbau von Wohnraum fördern. Aufzugsfirmen kennen in der Regel alle Förderprogramme und helfen hier weiter. Bundesweit kann die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden. Die KfW Bank vergibt zinsgünstige Kredite, die meist deutlich kostengünstiger sind als eine normale Ratenzahlung oder Kreditfinanzierung bei einer Privatbank.

Aufzug Finanzamt Foto: © one photo / Shutterstock

Außerdem fördert die KfW den Kauf zusätzlich mit bis zu 12,5 Prozent der Kaufsumme oder maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit. Das ist also geschenktes Geld vom Staat, womit Investitionen für nächste Generationen gefördert werden sollen. Grundsätzlich kann ein KfW-Zuschuss mit anderen Zuschüssen kombiniert werden. Eine indirekte Förderung beim Kauf eines Aufzugs gibt es auch vom Staat. Die Kosten können nämlich von der Steuer abgesetzt werden. Interessenten sollten dies in jedem Fall mit ihrem Steuerberater besprechen.

Investitionszuschuss der KfW

Ein Investitionszuschuss kann bei der KfW auch über das Förderprogramm 455-B „Maßnahmen zur Barrierereduzierung“ beantragt werden. Der Antrag kann von Privatpersonen gestellt werden, wenn sie Eigentümer, Teil einer Wohngemeinschaft (WEG) oder Mieter sind. Eine Förderung von bis zu 6.250 Euro ist möglich. Im Einzelnen sind u.a. bauliche Maßnahmen förderfähig, „die der Überwindung von Treppen dienen“ (sog. Förderbereich 3). Dies kann der Einbau, die Nachrüstung oder die Verbesserung von Aufzugsanlagen sein. Auch Modernisierungen, die „die Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag“ verbessern, werden gefördert (Förderbereich 6). Dazu gehören z.B. Notfall-, Ruf- und Hilfssysteme, die Modernisierung von Bedienelementen oder der Einbau von Stütz- und Haltesystemen. Übrigens: Nebenarbeiten wie Maler-, Putz- oder Estricharbeiten oder für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten werden ebenfalls finanziell unterstützt.

Kone Hydraulikaufzug Foto: © kone.de | KONE GmbH
  • Einbau einer neuen Aufzugsanlage
  • Modernisierung des bestehenden Aufzugs, zum Beispiel
  • Installation von Lichtschranken an den Türen
  • Bedienfelder mit großen, kontrastreichen Tasten
  • Bedienfelder in verschiedenen Höhen
  • Sprachsteuerung im Aufzug
  • Akustische Bodeninformationen beim Erreichen einer Haltestelle
  • Rutschfester Bodenbelag im Aufzug
  • Handläufe in der erforderlichen Anzahl und Menge
  • Einbau eines Klappsitzes in den Aufzug
  • Einbau eines Spiegels im Aufzug, damit Rollstuhlfahrer Hindernisse beim Rückwärtsfahren erkennen können

Ihr Aufzugsprojekt können Sie direkt online auf dem Förderportal der KfW beantragen. Die Antragsteller erfahren sofort, ob und in welchem Umfang ihr Projekt gefördert werden kann. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Wenn Sie im Rahmen einer altersgerechten Sanierung einen Aufzug einbauen oder ersetzen wollen, können Sie diesen nicht nur bezuschussen, sondern auch über ein KfW-Darlehen finanzieren lassen. (KfW-Darlehen 157 „Altersgerechte Sanierung“).

KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“

Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist ein staatliches Förderprogramm in Deutschland, das es Eigentümern und Mietern ermöglicht, ihre Häuser und Wohnungen altersgerechter zu gestalten. Ziel des Programms ist es, älteren Menschen ein möglichst langes Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Gefördert werden Maßnahmen wie der Einbau von Aufzügen und Rampen, der Abbau von Schwellen oder die Anpassung von Badezimmern.

Aufzug mit Zuschuss Foto: © ThyssenKrupp Encasa GmbH

Das Programm umfasst zwei Kreditarten: Kredit 159 für Einzelmaßnahmen und Kredit 455 für Komplettmodernisierungen. Der Kredit 159 bietet zinsgünstige Darlehen für Einzelmaßnahmen, die die Barrierefreiheit und Wohnqualität verbessern. Der Kredit 455 bietet zinsgünstige Darlehen für Komplettmodernisierungen, die sich auf den altersgerechten Umbau von Wohnraum konzentrieren.

Das Programm ist für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen zugänglich. Es bietet zinsgünstige Darlehen mit Laufzeiten von bis zu 20 Jahren und Tilgungsraten, die individuell an die finanzielle Situation des Darlehensnehmers angepasst werden können. Zudem können auch Zuschüsse für einzelne Maßnahmen gewährt werden. Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie beispielsweise das 60. Lebensjahr vollendet haben oder eine Pflegestufe besitzen. Zudem muss der Umbau altersgerechter Wohnungen den KfW-Standards entsprechen.

Insgesamt bietet das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ eine wertvolle Möglichkeit für ältere Menschen, ihr Zuhause an ihre Bedürfnisse anzupassen und eine höhere Lebensqualität zu erreichen. Die Förderung kann auch Eigentümern und Betreibern von Gebäuden helfen, ihre Immobilien altersgerechter zu gestalten und somit langfristig attraktiv zu halten.

ProgrammFörderhöhe
KfW 159 – Altersgerecht Umbauen – KreditBis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen. Laufzeiten von 4 bis 30 Jahren. Beratungsstellen unterstützen bei der Planung. Vorzeitige Rückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich, Sondertilgungen nicht möglich
KfW 455-B Barrierereduzierung – Zuschuss10 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 5.000 Euro pro Wohneinheit; 12,5 Prozent bei Erfüllung des Standards „Altersgerechtes Haus“. Zuschüsse derzeit ausgesetzt. Bestätigung nach Durchführung“ durch einen Sachverständigen für die Auszahlung erforderlich
Zinsgünstige KrediteFörderhöhe variiert je nach Programm. Barrieren reduzieren. Kredite über Banken, Sparkassen und Versicherungen. Zuschüsse direkt bei der KfW beantragbar. Förderkredit weiterhin beantragbar trotz Aussetzung von Zuschüssen
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1 Kommentar
  1. Peter Orth

    Ich bin an den Fördermöglichkeiten für ein Wohn- und Geschäftshaus interessiert, in welchem sich 3 private Wohnungen und ein Büro befinden. Das Haus wird von meiner Familie selbst bewohnt. Meine Frau ist schwer behindert und kann nur sehr schlecht Treppen steigen.

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Ein Aufzug schafft deutlich mehr Komfort, Sicherheit und Bewegungsfreiheit im eigenen Zuhause. Er verbindet mehrere Etagen bequem miteinander und macht das Haus auch dann uneingeschränkt nutzbar, wenn Treppen im Alltag beschwerlicher werden. Gleichzeitig eignet sich ein Aufzug nicht nur für Personen, sondern auch für Einkäufe, Wäsche, Gepäck oder andere schwere Gegenstände.

Besonders vorteilhaft ist die dauerhafte Aufwertung der Immobilie: Ein Aufzug erhöht die Barrierefreiheit, verbessert die Wohnqualität und macht das Haus langfristig flexibler nutzbar – für ältere Menschen, Familien, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität.

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Der Kauf eines Aufzugs ist eine große Investition – daher lohnt sich ein unabhängiger Preisvergleich. Mit nur einer Anfrage erhalten Sie unverbindliche Angebote geprüfter Fachhändler aus Ihrer Region. So können Sie verschiedene Modelle, Leistungen und Preise in Ruhe vergleichen und das Angebot auswählen, das am besten zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Budget passt.

Der Angebotsvergleich ist unabhängig und kostenlos. Auf Wunsch informieren wir Sie zusätzlich über mögliche Förderungen – etwa den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Person oder die KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen. So wissen Sie frühzeitig, welche finanzielle Unterstützung infrage kommt und mit welchen Kosten Sie nach Abzug der Förderung rechnen müssen.

Häufige Fragen

  • Die Kosten hängen stark von Bauart, Förderhöhe, Anzahl der Haltestellen, Tragkraft, Kabinengröße und baulichem Aufwand ab. Kompakte Homelifte oder Senkrechtlifte beginnen häufig im Bereich ab etwa 18.000 €. Für größere Anlagen über mehrere Etagen sind 25.000 bis 50.000 € und mehr realistisch. Klassische Aufzüge mit Schacht, aufwendiger Außenanlage oder hochwertiger Glas- und Designausstattung können deutlich darüber liegen. Deckendurchbruch, Fundament, Statik und Elektroarbeiten sollten immer mit einkalkuliert werden.

  • Die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person zahlen, wenn der Aufzug die häusliche Pflege erleichtert oder mehr Selbstständigkeit ermöglicht. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € pro Maßnahme möglich. Zusätzlich ist der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung seit 2026 wieder beantragbar: für Einzelmaßnahmen bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €. Alternativ oder ergänzend kommt der KfW-Kredit 159 bis 50.000 € je Wohneinheit infrage. Wichtig: Förderanträge müssen vor Vertragsabschluss und Einbau gestellt werden.

  • Das hängt von der Bauart ab. Klassische Aufzüge benötigen meist Schacht, Schachtkopf, Unterfahrt und technische Abstimmungen. Viele Homelifte und Senkrechtlifte sind dagegen selbsttragend konstruiert und kommen ohne separaten Maschinenraum und oft ohne tiefe Grube aus. Für den nachträglichen Einbau reicht je nach Modell ein Deckendurchbruch oder eine kompakte Außenkonstruktion. Ob das möglich ist, hängt von Statik, Geschossdecken, Brandschutz, Standort und Landesbauordnung ab.

  • Kompakte Homelifte brauchen oft nur etwa 1 m² Stellfläche, rollstuhlgerechte Varianten entsprechend mehr. Zusätzlich werden sichere Zugänge und Bewegungsflächen an den Haltestellen benötigt. Für Rollstuhlnutzung sind 90 cm lichte Durchgänge und 150 x 150 cm Bewegungsfläche wichtige Orientierungswerte. Häufige Einbauorte sind Treppenauge, Flur, Wohnbereich, Abstellraum oder Außenfassade. Die beste Position ergibt sich aus Alltag, Statik, Leitungen, Brandschutz und Fluchtwegen.

  • Der Stromverbrauch eines privaten Aufzugs ist im Alltag meist überschaubar, weil die Anlage nur während der Fahrt nennenswert Energie benötigt. Viele Homelifte arbeiten mit normalem 230-Volt-Haushaltsstrom; je nach Modell kann ein eigener abgesicherter Stromkreis nötig sein. Die tatsächlichen Kosten hängen von Fahrtenzahl, Förderhöhe, Antrieb und Stand-by-Verbrauch ab. Beim Angebot sollten Leistungsaufnahme, Anschlussanforderungen und Wartungskosten getrennt ausgewiesen sein.

  • Im privaten Wohnhaus verbinden Aufzüge häufig zwei bis drei Ebenen. Je nach Modell sind auch mehr Haltestellen und größere Förderhöhen möglich. Mit jeder zusätzlichen Etage steigen Anforderungen an Führung, Tragwerk, Türen, Steuerung, Brandschutz und Rettungskonzept. Für wenige Stufen ist ein Hublift meist wirtschaftlicher; für ganze Etagen bietet ein Aufzug deutlich mehr Komfort und Zukunftssicherheit.

  • Aufzüge zur Personenbeförderung unterliegen klaren Sicherheitsanforderungen. Anlagen mit mehr als 0,15 m/s fallen in der EU unter die Aufzugsrichtlinie; langsamere Hebe- und Plattformlösungen werden in der Regel über Maschinenrecht und passende Normen abgesichert. Zur Ausstattung gehören je nach Bauart Türverriegelungen, Notstopp, Notabsenkung, Akku- oder Notstromlösung und ein Zwei-Wege-Notruf. In Deutschland können zusätzlich Prüf- und Betreiberpflichten greifen.

  • Die reine Montage eines selbsttragenden Homelifts kann wenige Tage dauern. Die gesamte Projektzeit ist aber länger, weil Planung, Aufmaß, Statik, Förderanträge, mögliche Genehmigungen, Fertigung und bauseitige Arbeiten vorher erledigt werden müssen. Ein Deckendurchbruch, Fundament oder Außenanbau verlängert den Ablauf. Realistisch ist deshalb eine Planung über mehrere Wochen; bei komplexen Aufzügen auch länger.

  • Sie nennen Gebäudeart, Etagenzahl, gewünschte Haltestellen, Nutzung mit oder ohne Rollstuhl und mögliche Einbauorte. Fachbetriebe aus Ihrer Region prüfen danach, ob Homelift, Senkrechtlift, Außenaufzug oder eine andere Lösung passt. Für ein verbindliches Angebot folgen Vor-Ort-Termin, Aufmaß und technische Prüfung. Dabei werden Statik, Stromanschluss, Deckendurchbruch, Schachtlösung, Fördermittel und laufende Pflichten geklärt.

  • Folgekosten entstehen für Strom, Wartung, Störungsdienst, Verschleißteile und je nach Bauart wiederkehrende Prüfungen. Aufzüge mit Personenbeförderung müssen in Deutschland vor Inbetriebnahme und regelmäßig durch zugelassene Überwachungsstellen geprüft werden; die konkreten Pflichten hängen von Anlage und Nutzung ab. Bei privaten Homeliften sind die laufenden Kosten meist niedriger als bei stark genutzten Aufzügen, sollten aber im Angebot transparent ausgewiesen werden.

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