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Aufzug nachträglich einbauen – Kostenfalle oder Kostenersparnis?
Der nachträgliche Einbau eines Aufzugs findet häufig im Rahmen von Umbaumaßnahmen zum barrierefreien Wohnen statt. Wohneigentümer und Hausbesitzer machen ihr Eigentum fit fürs Alter. Nur ausgebildete Monteure und Aufzugsfirmen können die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Aufzügen „garantieren“. Sie sind es auch die im Schadensfall die Verantwortung übernehmen müssen. Wann lohnt sich der nachträgliche Einbau eines Privataufzugs und welche Kosteneinsparungen ergeben sich?
Gibt es eine Gewährleistung bei Aufzügen auch dann, wenn man diesen selbst einbaut? Welche Vorschriften zur Sicherheit müssen beachtet werden? Muss man das Bauamt oder den Tüv unterrichten, wenn ein Aufzug installiert werden soll? Möchte man einen Privataufzug selbst einbauen, müssen im Vorfeld viele Fragen geklärt werden. Denn nicht immer führt die Selbstmontage langfristig zu Kosteneinsparungen. Wir geben im folgenden Artikel einen Überblick für Chancen und Risiken.
Gebrauchte Aufzüge ankaufen
Da die Kosten für einen neuen Aufzug schnell explodieren können, sollte man sich im Vorfeld darüber Gedanken machen, wo genau der Homelift ein -oder angebaut werden soll und welchen Anforderungen er genügen muss. Es gibt in Deutschland mehr als 800 Aufzugsfirmen und vier große Aufzugshersteller, die zu den Weltmarktführern gehören. Otis, Schindler, Kone und ThyssenKrupp. Neue Personenaufzüge werden in der Regel nur verkauft, wenn der Hersteller oder eine zertifizierte Fachfirma auch die Montage und Wartung übernimmt, denn nur dann wird eine Gewährleistung und Garantie gewährt. Möchte man den Aufzug oder Homelift dagegen nachträglich selbst einbauen, muss man sich an gewerbliche Gebraucht-Händler wenden. Diese kaufen Aufzüge von Privatpersonen z.B. über eBay.de und eBay Kleinanzeigen auf, generalüberholen diese und verkaufen sie anschließend wieder als Gebrauchtware. Das ist für den Käufer mit hohen Risiken verbunden, da nicht gewährleistet ist, das der Aufzug für eine Inbetriebnahme auch vom Tüv abgenommen wird.
Die europäische Aufzugsrichtlinie regelt die Anforderungen für den Betrieb von Aufzugsanlagen innerhalb Europas. Sie gilt auch für Schrägaufzüge und wird von nationalen Zulassungsbehörden wie dem TÜV oder der DEKRA überprüft und umgesetzt. Ältere Aufzüge genügen den gesetzlichen Anforderungen für eine Wiederinbetriebnahme oft nicht mehr. Gebrauchte Aufzüge anzukaufen ist also so abwegig wie russisches Roulette zu spielen. Dennoch gibt es immer wieder Angebote bei eBay und Privatpersonen, die hier in die Kostenfalle tappen.
Kurzum: Möchten Sie einen gebrauchten Aufzug kaufen und anschließend selbst einbauen, sollten Sie vom Fach sein und wissen was Sie tun. Planen Sie den nachträglichen Einbau eines Homeliftes oder Privataufzugs sollten Sie sich mehrere Angebote von seriösen Aufzugsfirmen einholen, die Preise miteinander vergleichen und anschließend die Angebote nachverhandeln. Sie sollten den Homelift vor dem Kauf ausführlich testen und sich einen Überblick über die mögliche Ausstattung verschaffen. Da man als Privatperson nur ein Mal eine solche Anschaffung tätigt, sollte der Aufzug von Anfang an perfekt auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten sein.
Aufzug mieten statt kaufen
Einige Aufzugshersteller bieten neben einem Kauf auch die Möglichkeit an, den Aufzug zu mieten oder durch eine Finanzierung abzubezahlen. Bei Treppenhäusern, die keine aufwendige Montagelösung erfordern, und insbesondere dann, wenn der Aufzug nur für einen begrenzten Zeitraum benötigt wird, kann es sich lohnen, diesen zu mieten statt zu kaufen. Die Miete eines Aufzugs kann so unter bestimmten Voraussetzungen günstiger sein als der komplette Kauf. Auch hier ist es wichtig verschiedene Angebote einzuholen und miteinander zu vergleichen. In der Regel betrifft die Miete nur den Aufzug selbst, das Schachtgerüst muss dagegen individuell angefertigt und gekauft werden. Zudem muss man auch bei einem Mietaufzug die Montagekosten bezahlen. Beim Mieten spart man in der Regel also nur die Anschaffung des Aufzugs. Wird der Lift nur kurze Zeit benötigt, kann sich das lohnen. Darüber hinaus sollte man sich über die Fördermöglichkeiten informieren, die die KFW-Bank anbietet. Neben der KfW-Förderung unterstützt auch die Pflegeversicherung Umbaumaßnahmen des individuellen Wohnumfeldes, wenn eine Pflegestufe vorliegt.
Einbau durch eine Aufzugsfirma
Einen Aufzug selbst einzubauen ist für Privatpersonen nicht empfehlenswert, auch nicht wenn man Elektriker, Maurer oder Dachdecker ist. Um die Sicherheit und die Funktionstüchtigkeit gewährleisten zu können, sollte man die Montage daher immer von ausgebildeten Fachkräften durchführen lassen. Diese sind darin ausgebildet und können das Schachtgerüst des Aufzugs auch über mehrere Etagen professionell montieren. Darüber hinaus kennen die Monteure auch die gesetzlichen Einbauvorschriften. Bei Vor-Ort-Terminen können sich die Monteure ein genaues Bild der örtlichen Gegebenheiten machen, was den späteren Einbau deutlich vereinfacht. Der nachträgliche Einbau eines Aufzugs dauert im Schnitt zwischen drei und acht Tagen, je nach Komplexität und Etagenanzahl. Danach wird der Aufzug nochmals einer ausführlichen Sicherheits- und Qualitätsprüfung unterzogen und anschließend vom Tüv oder der DEKRA abgenommen.
Entscheidet man sich dazu den Aufzug in Eigenregie zu montieren, sollte man darauf achten, dass alle benötigten Materialien an einem Ort deponiert werden und in einem Register erfasst sind. Nachdem das Schachtgerüst montiert ist und eine permanente Stromversorgung aufgebaut wurde, muss man die Aufzugskabine oder die Aufzugsplattform vorsichtig anbringen. Hierzu werden in der Regel mehrere Personen benötigt. Danach gilt es die Position des Aufzugs anzupassen, bis dieser die vorgegebene Strecke ruckelfrei absolviert. Nach jeder Anpassung sollte eine Probefahrt gemacht werden, um sicherzustellen, dass die Neujustierung korrekt war. Je nach Etagenanzahl und Aufwand dauert der nachträgliche Einbau eines Privataufzugs zwischen 3 und 8 Tagen.
Aufzug für Rollstuhlfahrer
Ein normaler Homelift eignet sich auf Grund seiner Bauweise und Größe nicht für die Nutzung mit einem Rollstuhl. Aus diesem Grund benötigen Rollstuhlfahrer einen sogenannten Plattformaufzug. Dabei handelt es sich um einen Aufzug in einem selbsttragenden Schachtgerüst mit einer Fahrplattform statt einer Aufzugskabine. Die bewegliche Plattform ermöglicht den Transport der betroffenen Person samt Rollstuhl. Plattformaufzüge benötigen deutlich mehr Platz im Treppenhaus. Bei besonders engen Treppenhäusern kann es also sein, dass man den Plattformaufzug nur dann montieren kann wenn man bauliche Veränderungen vornimmt. Eine Alternative ist die Montage im Außenbereich.
Bei einer Erweiterung oder Verkleinerung des Treppenhauses muss man bauliche und gesetzliche Verordnungen einhalten – was übrigens auch für die Besitzer eines Einfamilienhauses gilt. Auf Grund des deutlich geringeren Gewichtes kann ein Plattformaufzug auch mit einem kleinen Elektromotor und Hausstrom betrieben werden. Beim nachträglichen Einbau gilt es darauf zu achten, dass das Schachtgerüst stabil und sicher verankert ist. Darüber hinaus muss die Stromversorgung zu jeder Zeit gewährleistet sein, also auch bei einem Stromausfall.
Aufzug im Einfamilienhaus
Wer in sein Einfamilienhaus einen Aufzug einbauen möchte, muss in jedem Fall die in dem jeweiligen Bundesland geltenden Bauvorschriften beachten. In Baden-Württemberg zum Beispiel kann es erforderlich werden, für die Umbaumaßnahmen am Haus ein statisches Gutachten anfertigen zu lassen, wenn der Aufzug im Innenbereich eingebaut werden soll. Aus diesem Grund sollte man sich frühzeitig über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen beim zuständigen Bauamt informieren. Hier erhält man auch Auskunft darüber welche baulichen Veränderungen überhaupt möglich sind.
Sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind, kann der Einbau erfolgen. Ein normaler Privataufzug benötigt ein selbsttragendes Schachtgerüst, das entweder im Treppenhaus oder an der Gebäudeaußenwand montiert wird. Die Schachtkonstruktion muss exakt an die Höhe der Etagen angepasst werden. Sie ist eine Individualanfertigung und kann in der Regel in einem anderen Haus nicht wiederverwendet werden.
Aufzug in Miethäusern
Laut dem Deutschen Mieterschutzbund darf ein Vermieter den nachträglichen Einbau einer Mobilitätshilfe in einem Mietshaus nicht verbieten. Allerdings muss man dafür nachweisen können, dass man aus körperlichen Gründen definitiv auf eine solche Hilfe angewiesen ist. Eine Aufzugspflicht gibt es nach der Bauverordnung in den meisten Bundesländern nur für Neubauten ab 5. Obergeschossen. In Gebäuden mit mehr als fünf Etagen über der Geländeoberfläche müssen Aufzüge in ausreichender Zahl eingebaut werden, von denen einer auch zur Aufnahme von Kinderwagen, Rollstühlen, Krankentragen und Lasten geeignet sein muss. Die Kosten für den nachträglichen Einbau eines Aufzugs in einem Miethaus inklusive der möglichen baulichen Veränderungen, muss der Betroffene komplett selber tragen. Die Wohneigentümergemeinschaft, also die Besitzer der Mietwohnungen, können eine solche Umbaumaßnahme allerdings auch auf einer Eigentümerversammlung gemeinschaftlich beschließen. Dann muss der betroffene Mieter nichts bezahlen. Da es sich hier aber um eine bauliche Veränderung handelt muss der Beschluss einstimmig erfolgen d.h. 100% der Wohneigentümer müssen zustimmen. Wohneigentümer lassen sich in der Regel nur zu dieser Entscheidung bringen, wenn sie durch die Umbaumaßnahmen im Nachhinein eine höhere Miete verlangen können. Bei der Montage des Aufzugs muss zudem gewährleistet sein, dass die übrigen Mieter jederzeit einen uneingeschränkten Zugang zum Treppenhaus haben. Das ist bei dem nachträglichen Einbau eines Aufzugs im Innenbereich oft nicht möglich, da das gesamte Treppenhaus für mehre Tage gesperrt werden muss. Nur wie kommen die Mieter dann in Ihre Wohnungen? Die Alternative ist dann oft nur die Montage im Außenbereich. Aufzüge in bestehenden Mietshäusern nachzurüsten, ist also kein leichtes Unterfangen.
Sicherheit
Für Privataufzüge gilt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und die sogenannte EG Maschinenverordnung. Darüber hinaus muss ein Aufzug die üblichen Siegel vorweisen können und vom TÜV abgenommen werden, wenn die Förderhöhe über drei Meter beträgt. Bei Förderhöhen unter 3 Metern gilt die EG-Konformitätserklärung für niedrigere Förderhöhen. Bei klassischen Personenaufzügen gibt es umfangreiche gesetzliche Vorschriften, Brandschutzrichtlinien, Betriebssicherheitsverordnungen und europäische Aufzugsrichtlinien wie zum Beispiel die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, die eingehalten werden müssen. Im Aufzug sollte das Typenschild und die Seriennummer des Liftes angebracht sein. Neben der Sicherheitsabnahme muss hier auch das Baujahr vermerkt sein. Um die Sicherheit des Aufzugs auch in Zukunft garantieren zu können, muss ein Wartungsvertrag bei dem jeweiligen Hersteller oder einer qualifizierten Aufzugsfirma abgeschlossen werden. Im Normalfall wird der Aufzug dann ein Mal pro Jahr überprüft und getestet.