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Personenlift – Preise & Kosten vergleichen

Private Personenlifte, auch Homelifte genannt, dienen der Beförderung von Rollstuhlfahrern und werden in der Regel in Einfamilienhäusern verbaut. Sie verwenden keine Seile, sondern werden durch einen Hydraulikantrieb bewegt. Im Gegensatz zu Seilaufzügen sind sie für geringe Förderhöhen ausgelegt.

Die Kabine wird in der Regel durch einen oder mehrere Hydraulikkolben angetrieben, die am Boden des Aufzugsschachtes oder neben der Kabine angebracht sind. Ist der Fahrkorb fest mit dem Kolben verbunden, spricht man von einem hydraulischen Personenlift. Wird die Hubkraft über Tragseile und Rollen übertragen, spricht man von einem indirekt hydraulischen Aufzug. Durch die hydraulische Antriebstechnik ist der Platzbedarf im Schacht geringer und die architektonische Gestaltungsfreiheit größer.

Personenlifte sind wartungsarm, da es keinen Verschleiß an Umlenkrollen und Seilen gibt. Der Antrieb ist für den Betreiber leicht zugänglich und die Wartung und Reparatur ist sicherer, da kein bewegliches Gegengewicht vorhanden ist. Hydraulische Personenlifte eignen sich sehr gut für den nachträglichen Einbau sowohl im Innen- als auch im Außenbereich von Einfamilienhäusern. Um für Rollstuhlfahrer geeignet zu sein, muss die Kabine nach DIN 18040-2 mindestens 1,5 m x 1,5 m groß und bis zu 630 kg belastbar sein.

Personenlifte sind geräuscharm im Betrieb und lassen sich auch von behinderten Menschen über Handschalter oder eine Fernbedienung leicht bedienen. Im Gegensatz zu Seilaufzügen sind sie für geringe Förderhöhen ausgelegt. Mittlerweile sind Förderhöhen bis zu 25 m möglich, üblicherweise werden sie für Förderhöhen bis zu 10 m eingesetzt. Der Antrieb eines Personenlifts befindet sich in der Regel neben der untersten Ebene. Bei problematischen Platzverhältnissen kann er auch bis zu 15 m entfernt angebracht werden. Dies hat den Vorteil, dass sich der Aufzugsmotor und damit eine eventuell störende Geräuschquelle nicht im Schacht, sondern außerhalb der Wohnung oder im untersten Geschoss befindet. Personenlifte können auch dort installiert werden, wo nicht genügend Platz oder Stabilität für einen Schachtkopf vorhanden ist oder in beengten Altbauten. Sie haben eine flache Auffahrrampe und sind auch für schwere Elektrorollstühle geeignet. Die Höchstgeschwindigkeit ist begrenzt und beträgt maximal 1 m/s, in der Regel 0,63 m/s.

Preise von Personenliften

Anschaffungskosten

Ein Personenlift ermöglicht oft einen barrierefreien Zugang ohne größere Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld. Er kann in kurzer Zeit installiert werden und ist in der Anschaffung günstiger als herkömmliche Seilaufzüge. Für die Anschaffung eines Personenlifts muss mit Kosten von mindestens 20.000 Euro gerechnet werden. Bei einem 3-geschossigen Einfamilienhaus und größeren Umbaumaßnahmen können schnell Preise von bis zu 50.000 Euro erreicht werden. Wird der Lift für einen Rollstuhlfahrer eingebaut, kann bei entsprechender Pflegestufe ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro bei der Pflegeversicherung beantragt und geltend gemacht werden.

Der Preis eines Personenlifts hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Tragfähigkeit, der Fahrgeschwindigkeit, der Anzahl der Haltestellen, der Schachthöhe, der Art des Antriebs, der Art des Aufzugs und dem Design. Personenlifte mit runder, vollverglaster Kabine sind verständlicherweise teurer als Senkrechtlifte im klassischen Design. Die tatsächlichen Anschaffungskosten lassen sich durch das Einholen mehrerer Kostenvoranschläge bei verschiedenen Aufzugsherstellern und Serviceanbietern sehr genau ermitteln. Eine unkalkulierbare Größe bleiben dagegen die Kosten für die notwendigen Umbaumaßnahmen im Einfamilienhaus. Sind größere Decken- und Wanddurchbrüche im und am Einfamilienhaus notwendig, können zusätzliche Kosten entstehen, da die Statik des Hauses durch einen Sachverständigen erneut geprüft werden muss. Die Preise für eine Statikprüfung sind wiederum von Architekt zu Architekt sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich daher vor der Anschaffung eines Personenliftes über “alle” anfallenden Kosten und Förderungen. Neben dem Pflegewohngeld für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes fördert die staatlich geförderte KfW-Bank Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren mit günstigen Krediten bis zu 50.000 Euro.

Die Preise und Individualisierungsmöglichkeiten von Personenliften sind von Hersteller zu Hersteller sehr unterschiedlich. Pauschale Preisangaben wie ein Preis pro Stockwerk oder pro Quadratmeter Kabinenfläche gibt es nicht. Generell gilt: Je höher ein Personenlift ist und je mehr Gewicht er transportieren kann, desto teurer ist er. Pro Stockwerk muss mit mindestens 20.000 Euro gerechnet werden, ohne Kosten für statische Gutachten und Umbauarbeiten. Ein Personenlift, der außen an der Fassade angebracht wird, ca. 15 m hoch ist, 2 Haltepunkte hat, hydraulisch betrieben wird und von einem Rollstuhlfahrer oder maximal 4 Personen gleichzeitig genutzt werden kann, sollte mit Montage mindestens 40.000 Euro kosten. Die Anschaffung eines Personenlifts ist kostenintensiv und sollte sorgfältig geplant werden. Mit einem Preisvergleich über aufzug24.net können Sie viel Geld sparen. Mit nur einer Anfrage erhalten Sie kostenlos und unverbindlich bis zu drei Angebote von Aufzugsanbietern aus Ihrer Region, die Sie in Ruhe und ohne Risiko vergleichen können.

Kosten für Instandhaltung

Personenlifte sind emissionsarm, langlebig, leicht und platzsparend. Nur alle 15 Jahre müssen Öl und Dichtungen gewechselt werden. Das dafür benötigte Material ist frei erhältlich und kostet ca. 100 Euro. Für die fachgerechte Durchführung des Öl- und Dichtungswechsels ist mit Kosten von ca. 1.500 Euro zu rechnen. Bei einem Seilaufzug muss durchschnittlich alle 10 Jahre ein Seil- und Rollenwechsel durchgeführt werden. Die dafür benötigten Komponenten sind proprietär und mit Preisen von bis zu 1.000 Euro sehr teuer. Die Arbeitskosten für die Wartung liegen bei ca. 10.000 Euro. In der Regel wird mit dem Aufzugshersteller, bei dem der Personenlift gekauft wird, ein Teil- oder Vollwartungsvertrag abgeschlossen, der die Wartung für einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren regelt. Die Kosten für Wartung, Inspektion, Reinigung, Schmierung, Einstellarbeiten und den Austausch von Verschleißteilen sind dabei meist pauschal geregelt.

Energiekosten

Die Energiekosten für einen Personenlift setzen sich aus dem Verbrauch während der Fahrten und den Standby-Zeiten zusammen. Für einen Personenlift in einem Einfamilienhaus mit 4.000 Fahrten pro Jahr, d.h. ca. 11 Fahrten pro Tag, ist mit Energiekosten von 600 kWh Standby-Strom und 600 kWh Fahrstrom zu rechnen. Bei einem Strompreis von 0,26 €/kWh ergeben sich jährliche Kosten von ca. 312 Euro. Der Stromverbrauch von Seilaufzügen ist insgesamt ähnlich. Aufzüge in Einfamilienhäusern stehen zu 99 % der Zeit still, während Aufzüge in Flughäfen und Bahnhöfen 365 Tage im Jahr in Betrieb sind.

Aufzug Tasten Foto: © O n E studio / Shutterstock

Die Energiekosten hängen daher in erster Linie von der Nutzungsintensität des Personenlifts, der Eignung des eingebauten Antriebs für die jeweilige Nutzungssituation und der Höhe des Aufzugs ab. In der Regel werden bei allen Personenliften mehr als 50 % des Stromverbrauchs im Standby-Modus (Ruhezustand) verbraucht. Um Energiekosten zu sparen, sollte beim Kauf darauf geachtet werden, dass LED-Leuchten anstelle von Halogen- oder Glühlampen eingesetzt werden und eine Zeitschaltfunktion für Beleuchtung und Elektronik vorhanden ist.

Sicherheit

Die technischen Regeln für Personenlifte sind in der europäischen Richtlinie 95/16/EG geregelt und festgelegt. Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch die Aufzugsverordnung (12. GPSGV) in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz schreibt vor, dass Personenlifte überwacht und spätestens alle zwei Jahre gewartet und geprüft werden müssen. Neben der alle zwei Jahre durchzuführenden Hauptprüfung sind so genannte Zwischenprüfungen vorgeschrieben. Der Prüfzyklus für Personenlifte beträgt daher in der Regel zwölf Monate. In Österreich ist das europäische Aufzugsrecht auf Länderebene geregelt. Daher gibt es in Österreich je nach Bundesland neun Aufzugsgesetze im Rahmen des Baurechts.

Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen sind Personenlifte heute mit einem Sicherheitssystem ausgestattet, das Abweichungen vom Normalbetrieb, zu hohe Geschwindigkeiten oder einen Absturz des Fahrkorbs auch dann verhindert, wenn die gesamte Hydraulik ausfällt und alle Tragseile reißen. Personenlifte für Einfamilienhäuser, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, arbeiten nicht mehr mit klassischen Seilen, sondern mit hydraulischen Antrieben oder Spindelantrieben. Die Steuerelektronik überwacht ständig den elektrischen Innenwiderstand. Wird eine Veränderung oder größere Abweichung registriert, die auf einen Schaden hindeutet, wird der Aufzug an der nächsten Haltestelle kontrolliert angehalten, die Türen geöffnet und automatisch eine Störmeldung abgesetzt. Eine zu schnelle Fahrt oder ein Absturz der Kabine wird durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer verhindert. Bei Überschreiten eines Grenzwertes wird der Antrieb elektronisch abgeschaltet und die Kabine mechanisch zum Stillstand gebracht. Diese Sicherheitseinrichtung ist unabhängig von anderen Teilen des Personenlifts und funktioniert mechanisch, also auch bei Stromausfall. Moderne Personenlifte sind zusätzlich mit einem automatischen Notrufsystem verbunden.

Betriebsstörungen bei Personenliften können dazu führen, dass sich der Fahrkorb nicht mehr öffnen lässt, z. B. wenn der Aufzug zwischen zwei Stockwerken stecken bleibt. Für diesen Fall ist eine Notruftaste installiert, über die die eingeschlossene Person Kontakt mit einem Sicherheitsdienst aufnehmen kann oder dieser automatisch verständigt wird. Der beauftragte Sicherheitsdienst muss innerhalb von 30 Minuten vor Ort sein. Bei vielen Personenliften, die vor 1999 eingebaut wurden, löst der Notrufknopf lediglich einen lauten Ton aus, der andere Personen aufmerksam machen soll. Diese Art von Notrufsystem ist heute bei Neuinstallationen nicht mehr zulässig, bestehende Personenlifte dürfen jedoch unverändert weiter betrieben werden.

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Ihre Vorteile

Ein Aufzug schafft deutlich mehr Komfort, Sicherheit und Bewegungsfreiheit im eigenen Zuhause. Er verbindet mehrere Etagen bequem miteinander und macht das Haus auch dann uneingeschränkt nutzbar, wenn Treppen im Alltag beschwerlicher werden. Gleichzeitig eignet sich ein Aufzug nicht nur für Personen, sondern auch für Einkäufe, Wäsche, Gepäck oder andere schwere Gegenstände.

Besonders vorteilhaft ist die dauerhafte Aufwertung der Immobilie: Ein Aufzug erhöht die Barrierefreiheit, verbessert die Wohnqualität und macht das Haus langfristig flexibler nutzbar – für ältere Menschen, Familien, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität.

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Der Kauf eines Aufzugs ist eine große Investition – daher lohnt sich ein unabhängiger Preisvergleich. Mit nur einer Anfrage erhalten Sie unverbindliche Angebote geprüfter Fachhändler aus Ihrer Region. So können Sie verschiedene Modelle, Leistungen und Preise in Ruhe vergleichen und das Angebot auswählen, das am besten zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Budget passt.

Der Angebotsvergleich ist unabhängig und kostenlos. Auf Wunsch informieren wir Sie zusätzlich über mögliche Förderungen – etwa den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Person oder die KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen. So wissen Sie frühzeitig, welche finanzielle Unterstützung infrage kommt und mit welchen Kosten Sie nach Abzug der Förderung rechnen müssen.

Häufige Fragen

  • Die Kosten hängen stark von Bauart, Förderhöhe, Anzahl der Haltestellen, Tragkraft, Kabinengröße und baulichem Aufwand ab. Kompakte Homelifte oder Senkrechtlifte beginnen häufig im Bereich ab etwa 18.000 €. Für größere Anlagen über mehrere Etagen sind 25.000 bis 50.000 € und mehr realistisch. Klassische Aufzüge mit Schacht, aufwendiger Außenanlage oder hochwertiger Glas- und Designausstattung können deutlich darüber liegen. Deckendurchbruch, Fundament, Statik und Elektroarbeiten sollten immer mit einkalkuliert werden.

  • Die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person zahlen, wenn der Aufzug die häusliche Pflege erleichtert oder mehr Selbstständigkeit ermöglicht. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € pro Maßnahme möglich. Zusätzlich ist der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung seit 2026 wieder beantragbar: für Einzelmaßnahmen bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €. Alternativ oder ergänzend kommt der KfW-Kredit 159 bis 50.000 € je Wohneinheit infrage. Wichtig: Förderanträge müssen vor Vertragsabschluss und Einbau gestellt werden.

  • Das hängt von der Bauart ab. Klassische Aufzüge benötigen meist Schacht, Schachtkopf, Unterfahrt und technische Abstimmungen. Viele Homelifte und Senkrechtlifte sind dagegen selbsttragend konstruiert und kommen ohne separaten Maschinenraum und oft ohne tiefe Grube aus. Für den nachträglichen Einbau reicht je nach Modell ein Deckendurchbruch oder eine kompakte Außenkonstruktion. Ob das möglich ist, hängt von Statik, Geschossdecken, Brandschutz, Standort und Landesbauordnung ab.

  • Kompakte Homelifte brauchen oft nur etwa 1 m² Stellfläche, rollstuhlgerechte Varianten entsprechend mehr. Zusätzlich werden sichere Zugänge und Bewegungsflächen an den Haltestellen benötigt. Für Rollstuhlnutzung sind 90 cm lichte Durchgänge und 150 x 150 cm Bewegungsfläche wichtige Orientierungswerte. Häufige Einbauorte sind Treppenauge, Flur, Wohnbereich, Abstellraum oder Außenfassade. Die beste Position ergibt sich aus Alltag, Statik, Leitungen, Brandschutz und Fluchtwegen.

  • Der Stromverbrauch eines privaten Aufzugs ist im Alltag meist überschaubar, weil die Anlage nur während der Fahrt nennenswert Energie benötigt. Viele Homelifte arbeiten mit normalem 230-Volt-Haushaltsstrom; je nach Modell kann ein eigener abgesicherter Stromkreis nötig sein. Die tatsächlichen Kosten hängen von Fahrtenzahl, Förderhöhe, Antrieb und Stand-by-Verbrauch ab. Beim Angebot sollten Leistungsaufnahme, Anschlussanforderungen und Wartungskosten getrennt ausgewiesen sein.

  • Im privaten Wohnhaus verbinden Aufzüge häufig zwei bis drei Ebenen. Je nach Modell sind auch mehr Haltestellen und größere Förderhöhen möglich. Mit jeder zusätzlichen Etage steigen Anforderungen an Führung, Tragwerk, Türen, Steuerung, Brandschutz und Rettungskonzept. Für wenige Stufen ist ein Hublift meist wirtschaftlicher; für ganze Etagen bietet ein Aufzug deutlich mehr Komfort und Zukunftssicherheit.

  • Aufzüge zur Personenbeförderung unterliegen klaren Sicherheitsanforderungen. Anlagen mit mehr als 0,15 m/s fallen in der EU unter die Aufzugsrichtlinie; langsamere Hebe- und Plattformlösungen werden in der Regel über Maschinenrecht und passende Normen abgesichert. Zur Ausstattung gehören je nach Bauart Türverriegelungen, Notstopp, Notabsenkung, Akku- oder Notstromlösung und ein Zwei-Wege-Notruf. In Deutschland können zusätzlich Prüf- und Betreiberpflichten greifen.

  • Die reine Montage eines selbsttragenden Homelifts kann wenige Tage dauern. Die gesamte Projektzeit ist aber länger, weil Planung, Aufmaß, Statik, Förderanträge, mögliche Genehmigungen, Fertigung und bauseitige Arbeiten vorher erledigt werden müssen. Ein Deckendurchbruch, Fundament oder Außenanbau verlängert den Ablauf. Realistisch ist deshalb eine Planung über mehrere Wochen; bei komplexen Aufzügen auch länger.

  • Sie nennen Gebäudeart, Etagenzahl, gewünschte Haltestellen, Nutzung mit oder ohne Rollstuhl und mögliche Einbauorte. Fachbetriebe aus Ihrer Region prüfen danach, ob Homelift, Senkrechtlift, Außenaufzug oder eine andere Lösung passt. Für ein verbindliches Angebot folgen Vor-Ort-Termin, Aufmaß und technische Prüfung. Dabei werden Statik, Stromanschluss, Deckendurchbruch, Schachtlösung, Fördermittel und laufende Pflichten geklärt.

  • Folgekosten entstehen für Strom, Wartung, Störungsdienst, Verschleißteile und je nach Bauart wiederkehrende Prüfungen. Aufzüge mit Personenbeförderung müssen in Deutschland vor Inbetriebnahme und regelmäßig durch zugelassene Überwachungsstellen geprüft werden; die konkreten Pflichten hängen von Anlage und Nutzung ab. Bei privaten Homeliften sind die laufenden Kosten meist niedriger als bei stark genutzten Aufzügen, sollten aber im Angebot transparent ausgewiesen werden.

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