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Betreiberpflichten: Pflichten eines Aufzugswärters

Gemäß den Vorschriften der Technischen Regeln für Aufzüge (TRA 007) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Betreiber oder eine von ihm beauftragte Person, beispielsweise der Aufzugswärter, spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu erfüllen, um die ordnungsgemäße und sichere Nutzung des Aufzugs sicherzustellen.

Die Hauptaufgabe der betreffenden Person ist es, die Aufzugsanlage ständig zu beaufsichtigen. Dazu gehört es, mögliche Mängel, die sich an der Anlage zeigen, festzustellen und an die entsprechenden Personen zu melden. Im Falle von Mängeln, die eine Gefahr für die Beschäftigten oder Dritte darstellen, ist es ihre Aufgabe, den weiteren Betrieb der Anlage zu verhindern, um potenzielle Unfälle zu vermeiden.

Otis Aufzugsschalter Foto: © Otis.com

Ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Rolle besteht darin, einzugreifen, wenn Personen durch Betriebsstörungen im Aufzug eingeschlossen sind. Es ist daher notwendig, dass der Betreiber oder die beauftragte Person in der Lage ist, während der Betriebszeit des Aufzuges eine sach- und zeitgerechte Befreiung der Personen sicherzustellen.

In regelmäßigen Abständen, mindestens wöchentlich, sind auch bestimmte Punkte zu prüfen. Hierzu gehört die Überprüfung, ob der Aufzug nicht mit offenen Türen fahren kann und ob die Schachttüren sich nicht öffnen lassen, wenn die Kabine nicht hinter der jeweiligen Tür steht. Darüber hinaus muss kontrolliert werden, ob der Türspalt nicht größer als 10 mm ist und ob die Bündigkeit der Kabinentürschwelle zum Podest vom bekannten Zustand abweicht.

Es ist auch wichtig, zu überprüfen, ob der Notruf funktionsfähig ist und ob an der Haupthaltestelle ein Hinweis auf den Aufzugswärter vorhanden ist. Der eventuell vorhandene Nothaltschalter muss funktionstüchtig sein und die Fahrkorbbeleuchtung muss in Betrieb sein.

Zusätzlich dazu muss die beauftragte Person sicherstellen, dass der Zugang zum Maschinen- und Rollenraum nicht blockiert ist und dass diese Räume verschlossen sind. Eine weitere wichtige Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage keiner unsachgemäßen Nutzung ausgesetzt wird. Bei verglasten Schächten und Kabinen muss darüber hinaus geprüft werden, ob alle Scheiben unbeschädigt sind.

Kone Aufzug Foto: © kone.de | KONE GmbH

Die Betreiber können die Erfüllung dieser beiden Hauptpflichten – die Sicherstellung der Personenbefreiung und die Überwachung der Aufzugsanlage – auch an ein Serviceunternehmen delegieren. Dies ist allerdings keine rechtliche Verpflichtung, sondern eine Option, die den Betreibern zur Verfügung steht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die letztendliche Verantwortung für die ordnungsgemäße und sichere Nutzung des Aufzugs immer beim Betreiber liegt.

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2 Kommentare
  1. Sten Ludwig

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    können Sie Auskunft darüber geben, ob die regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der Aufzugsanlage nach TRBS 3121 überhaupt bei WEG`s (Wohnungseigentümergemeinschaften) greift, da diese ja im Zusammenhang mit §3 Absatz 1 Satz 3 der BetrSichV zu sehen ist und diese wiederum ausführt, dass eine Erfordernis nur besteht, wenn der Aufzug von Arbeitgebern oder anderen Personen zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken verwendet werden.
    Dies ist in einer Wohnungseigentumsanlage meist nicht der Fall.

    Für eine Rückäußerung wäre ich Ihnen dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sten Ludwig

  2. Muck Elisabeth

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 13 Eigentümern. Wir haben einen Aufzug aus Bj. 2022. Wie oft pro Jahr muss die Notrufanlage geprüft werden?
    Die Aufzugwartung erfolgt 1 x jährlich, der TÜV alle 2 Jahre.
    Ich lebe in Badenwürttemberg. Danke für Ihre Antwort.

    MfG Muck

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Unsere Vertriebsgebiete

Ihre Vorteile

Ein Aufzug schafft deutlich mehr Komfort, Sicherheit und Bewegungsfreiheit im eigenen Zuhause. Er verbindet mehrere Etagen bequem miteinander und macht das Haus auch dann uneingeschränkt nutzbar, wenn Treppen im Alltag beschwerlicher werden. Gleichzeitig eignet sich ein Aufzug nicht nur für Personen, sondern auch für Einkäufe, Wäsche, Gepäck oder andere schwere Gegenstände.

Besonders vorteilhaft ist die dauerhafte Aufwertung der Immobilie: Ein Aufzug erhöht die Barrierefreiheit, verbessert die Wohnqualität und macht das Haus langfristig flexibler nutzbar – für ältere Menschen, Familien, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität.

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Der Kauf eines Aufzugs ist eine große Investition – daher lohnt sich ein unabhängiger Preisvergleich. Mit nur einer Anfrage erhalten Sie unverbindliche Angebote geprüfter Fachhändler aus Ihrer Region. So können Sie verschiedene Modelle, Leistungen und Preise in Ruhe vergleichen und das Angebot auswählen, das am besten zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Budget passt.

Der Angebotsvergleich ist unabhängig und kostenlos. Auf Wunsch informieren wir Sie zusätzlich über mögliche Förderungen – etwa den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Person oder die KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen. So wissen Sie frühzeitig, welche finanzielle Unterstützung infrage kommt und mit welchen Kosten Sie nach Abzug der Förderung rechnen müssen.

Häufige Fragen

  • Die Kosten hängen stark von Bauart, Förderhöhe, Anzahl der Haltestellen, Tragkraft, Kabinengröße und baulichem Aufwand ab. Kompakte Homelifte oder Senkrechtlifte beginnen häufig im Bereich ab etwa 18.000 €. Für größere Anlagen über mehrere Etagen sind 25.000 bis 50.000 € und mehr realistisch. Klassische Aufzüge mit Schacht, aufwendiger Außenanlage oder hochwertiger Glas- und Designausstattung können deutlich darüber liegen. Deckendurchbruch, Fundament, Statik und Elektroarbeiten sollten immer mit einkalkuliert werden.

  • Die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person zahlen, wenn der Aufzug die häusliche Pflege erleichtert oder mehr Selbstständigkeit ermöglicht. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € pro Maßnahme möglich. Zusätzlich ist der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung seit 2026 wieder beantragbar: für Einzelmaßnahmen bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €. Alternativ oder ergänzend kommt der KfW-Kredit 159 bis 50.000 € je Wohneinheit infrage. Wichtig: Förderanträge müssen vor Vertragsabschluss und Einbau gestellt werden.

  • Das hängt von der Bauart ab. Klassische Aufzüge benötigen meist Schacht, Schachtkopf, Unterfahrt und technische Abstimmungen. Viele Homelifte und Senkrechtlifte sind dagegen selbsttragend konstruiert und kommen ohne separaten Maschinenraum und oft ohne tiefe Grube aus. Für den nachträglichen Einbau reicht je nach Modell ein Deckendurchbruch oder eine kompakte Außenkonstruktion. Ob das möglich ist, hängt von Statik, Geschossdecken, Brandschutz, Standort und Landesbauordnung ab.

  • Kompakte Homelifte brauchen oft nur etwa 1 m² Stellfläche, rollstuhlgerechte Varianten entsprechend mehr. Zusätzlich werden sichere Zugänge und Bewegungsflächen an den Haltestellen benötigt. Für Rollstuhlnutzung sind 90 cm lichte Durchgänge und 150 x 150 cm Bewegungsfläche wichtige Orientierungswerte. Häufige Einbauorte sind Treppenauge, Flur, Wohnbereich, Abstellraum oder Außenfassade. Die beste Position ergibt sich aus Alltag, Statik, Leitungen, Brandschutz und Fluchtwegen.

  • Der Stromverbrauch eines privaten Aufzugs ist im Alltag meist überschaubar, weil die Anlage nur während der Fahrt nennenswert Energie benötigt. Viele Homelifte arbeiten mit normalem 230-Volt-Haushaltsstrom; je nach Modell kann ein eigener abgesicherter Stromkreis nötig sein. Die tatsächlichen Kosten hängen von Fahrtenzahl, Förderhöhe, Antrieb und Stand-by-Verbrauch ab. Beim Angebot sollten Leistungsaufnahme, Anschlussanforderungen und Wartungskosten getrennt ausgewiesen sein.

  • Im privaten Wohnhaus verbinden Aufzüge häufig zwei bis drei Ebenen. Je nach Modell sind auch mehr Haltestellen und größere Förderhöhen möglich. Mit jeder zusätzlichen Etage steigen Anforderungen an Führung, Tragwerk, Türen, Steuerung, Brandschutz und Rettungskonzept. Für wenige Stufen ist ein Hublift meist wirtschaftlicher; für ganze Etagen bietet ein Aufzug deutlich mehr Komfort und Zukunftssicherheit.

  • Aufzüge zur Personenbeförderung unterliegen klaren Sicherheitsanforderungen. Anlagen mit mehr als 0,15 m/s fallen in der EU unter die Aufzugsrichtlinie; langsamere Hebe- und Plattformlösungen werden in der Regel über Maschinenrecht und passende Normen abgesichert. Zur Ausstattung gehören je nach Bauart Türverriegelungen, Notstopp, Notabsenkung, Akku- oder Notstromlösung und ein Zwei-Wege-Notruf. In Deutschland können zusätzlich Prüf- und Betreiberpflichten greifen.

  • Die reine Montage eines selbsttragenden Homelifts kann wenige Tage dauern. Die gesamte Projektzeit ist aber länger, weil Planung, Aufmaß, Statik, Förderanträge, mögliche Genehmigungen, Fertigung und bauseitige Arbeiten vorher erledigt werden müssen. Ein Deckendurchbruch, Fundament oder Außenanbau verlängert den Ablauf. Realistisch ist deshalb eine Planung über mehrere Wochen; bei komplexen Aufzügen auch länger.

  • Sie nennen Gebäudeart, Etagenzahl, gewünschte Haltestellen, Nutzung mit oder ohne Rollstuhl und mögliche Einbauorte. Fachbetriebe aus Ihrer Region prüfen danach, ob Homelift, Senkrechtlift, Außenaufzug oder eine andere Lösung passt. Für ein verbindliches Angebot folgen Vor-Ort-Termin, Aufmaß und technische Prüfung. Dabei werden Statik, Stromanschluss, Deckendurchbruch, Schachtlösung, Fördermittel und laufende Pflichten geklärt.

  • Folgekosten entstehen für Strom, Wartung, Störungsdienst, Verschleißteile und je nach Bauart wiederkehrende Prüfungen. Aufzüge mit Personenbeförderung müssen in Deutschland vor Inbetriebnahme und regelmäßig durch zugelassene Überwachungsstellen geprüft werden; die konkreten Pflichten hängen von Anlage und Nutzung ab. Bei privaten Homeliften sind die laufenden Kosten meist niedriger als bei stark genutzten Aufzügen, sollten aber im Angebot transparent ausgewiesen werden.

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