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Aufzug Betriebskosten: Mit diesen laufenden Kosten müssen Sie rechnen!
Wenn Sie planen, einen Fahrstuhl zu kaufen, sollten Sie nicht nur den Anschaffungspreis, sondern auch die laufenden Kosten berücksichtigen, die mit dem Betrieb des Aufzugs verbunden sind. Diese Ausgaben umfassen Ausgaben für Strom, Wartung und Reparatur, welche je nach Art des Fahrstuhls jährlich zwischen 2.500 und 4.000 Euro liegen können.
Ein Aufzug in einem Wohngebäude ist nicht nur ein Zeichen von Komfort und Luxus, sondern vor allem eine praktische Annehmlichkeit – insbesondere in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Etagen. Allerdings sind damit auch einige Kosten verbunden, die Sie als Eigentümer, Mieter oder Vermieter kennen sollten.
Von den laufenden Betriebskosten über mögliche Modernisierungsumlagen bis hin zu den Pflichten des Vermieters gibt es viele Aspekte zu beachten. Und auch der nachträgliche Einbau eines Aufzugs kann finanziell ins Gewicht fallen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte und Kosten rund um das Thema Aufzug.
Laufende Betriebskosten
Die laufenden Kosten für einen Aufzug setzen sich in der Regel aus verschiedenen Elementen zusammen. Die Instandhaltungskosten, zu denen Strom, Wartung und Antrieb gehören, können je nach Größe des Aufzugs zwischen 400 und 2.000 Euro pro Jahr betragen. Zusätzlich fallen Kosten für die Reinigung an, die sich auf rund 450 Euro pro Jahr belaufen. Eine Sicherheits- und Funktionsprüfung, die in der Regel einmalig durchgeführt wird, kostet etwa 1.700 Euro. Insgesamt sollten Sie also mit Gesamtkosten zwischen 2.550 und 4.150 Euro rechnen.
Da die Anschaffung und der Unterhalt eines Aufzugs oft hohe Kosten verursachen, kann es sinnvoll sein, sich über finanzielle Fördermöglichkeiten zu informieren. Es gibt verschiedene staatliche Unterstützungen für den Einbau von Aufzügen, insbesondere wenn dieser Teil einer behindertengerechten Anpassung des Wohnraums ist. Wenn der Aufzug zum Beispiel zur Erreichung der Barrierefreiheit dient, können Fördermittel von Bundes- und Landesregierungen in Anspruch genommen werden. Wenn eine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt, sind auch Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse möglich.
Auch Finanzinstitute wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten Förderungen für den barrierefreien Umbau an. Mit dem KfW-Kredit 159: „Altersgerecht Umbauen“ können Sie einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro erhalten. Neben dem Einbau von Aufzügen zählen auch Nachrüstung und Verbesserung von Fahrstühlen zu den förderfähigen Maßnahmen. Um sicherzustellen, dass Sie den richtigen Aufzug für Ihre spezifischen Bedürfnisse und baulichen Gegebenheiten auswählen, empfiehlt es sich, vor dem Kauf eine persönliche Beratung mit einem Fachmann in Anspruch zu nehmen.
Stromkosten
Im Betrieb eines Aufzugs fallen verschiedene Kosten an. Hierzu zählen insbesondere die Stromkosten, die selbst im Standby-Betrieb des Aufzugs durch die Beleuchtung der Kabine und die Steuerung des Aufzugs anfallen. Für ein mittelgroßes Mehrfamilienhaus können Sie mit jährlichen Stromkosten in Höhe von einigen Hundert Euro rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die regelmäßige Wartung des Personenaufzugs. Hierfür besteht üblicherweise ein Wartungsvertrag mit einem Serviceunternehmen. Die jährlichen Kosten hierfür liegen in der Regel zwischen 1.500 und 3.000 Euro, abhängig von der Größe des Aufzugs und den Intervallen der Wartung. Sollte der Aufzug defekt sein, kommen noch Reparaturkosten hinzu.
Für Mieter ist wichtig zu wissen, dass der Vermieter bestimmte laufende Aufzugskosten auf sie umlegen darf. Hierzu zählen die bereits erwähnten Strom- und Wartungskosten, aber auch Kosten für die Reinigung des Aufzugs und die Rufbereitschaft für den Notdienst. Kosten für Ersatzteile, deren Einbau oder die Behebung von Störungen dürfen hingegen nicht umgelegt werden. Und auch Bewohner des Erdgeschosses müssen sich – sofern nicht anders vereinbart – an den Aufzugskosten beteiligen, auch wenn sie den Aufzug nicht nutzen.
Aufzug nachträglich einbauen
Auch nachträglich lässt sich ein Aufzug in ein bestehendes Gebäude einbauen, obwohl dies aufgrund des begrenzten Platzangebots in einem Einfamilienhaus nicht immer einfach ist. Hier kann beispielsweise ein Senkrechtlift, der nur eine geringe Stellfläche benötigt, eine gute Lösung sein. In Mehrfamilienhäusern kommen meistens Innenaufzüge oder Außenaufzüge zum Einsatz, abhängig von den baulichen Gegebenheiten. Die Kosten für den Einbau eines solchen Aufzugs variieren stark, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und dem Umfang der erforderlichen Bauarbeiten.
Um die Kosten für den Einbau eines Aufzugs zu senken, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. So bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für einen barrierefreien Umbau an. Zudem kann es sich lohnen, bei der Kommune nach möglichen Fördermitteln zu fragen. Und auch für die Pflege einer pflegebedürftigen Person gibt es unter Umständen Zuschüsse von der Pflegekasse. Der Vermieter eines Gebäudes mit Aufzug hat bestimmte Pflichten. Dazu gehört, dass er den Aufzug instand halten und die Schutzbestimmungen einhalten muss. Der Aufzug muss jederzeit betriebsbereit sein und darf nicht eingeschränkt werden, d.h. er muss zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung stehen. Bei einem Defekt muss der Vermieter umgehend eine Reparatur veranlassen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Betrieb eines Aufzugs sowohl für den Vermieter als auch für die Mieter mit Kosten verbunden ist. Dabei gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten, diese Kosten zu senken und zu managen. Durch einen guten Überblick und eine kluge Planung lassen sich die Aufzugskosten auf ein erträgliches Maß reduzieren.