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Personenaufzug – Zuschuss von der Pflegeversicherung?

Die Entscheidung zur Anschaffung eines Personenaufzugs kann die Lebensqualität entscheidend verbessern. Zunächst sind jedoch hohe Investitionen notwendig. Aufzüge bestehen aus hochwertigen Materialien, sind aufwendig konzipiert und benötigen eine fachgerechte Montage und Wartung. Viele Menschen sind daher beim Kauf eines Personenaufzugs auf eine Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung angewiesen.

Günstige Aufzüge gibt es bereits ab rund 15.000 Euro. Teilweise können die Kosten jedoch auch 30.000 Euro übersteigen. Für pflegebedürftige Menschen sind das sehr hohe Investitionen. Nicht immer sind Käufer eines Aufzugs in der Lage, diese Investition alleine zu übernehmen. Sie benötigen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Im Mai 2004 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die gesetzliche Pflegekasse sich an den Kosten für einen Personenaufzug beteiligen muss, wenn dieser einem Pflegebedürftigen erleichtert, die Wohnung zu verlassen. (Az.B 3 P 5/03)

Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung

Da Aufzüge nicht als medizinische Hilfsmittel gelten, werden sie von der Krankenkasse nicht bezahlt. Auch Zuschüsse zum Erwerb eines Aufzugs gibt es von Seiten der Krankenkassen nicht. Die Grundlage für diese Haltung ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (B 3 KR 14/ 97). Seinerzeit wurde entschieden, dass Aufzüge keine Hilfsmittel sind, weil sie in der Regel eine bauliche Veränderung bzw. Verbesserung darstellen.

Zieht man beispielsweise um, kann der Personenaufzug nicht weiter genutzt werden. Das Hilfsmittel ist damit als solches nicht mehr nutzbar. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts gelten in der Regel nur solche Hilfen als medizinische Hilfsmittel, die vom Patienten mitgeführt werden können, wie zum Beispiel ein Rollstuhl. Nur diese müssen dann auch von den Krankenkassen bezahlt oder bezuschusst werden.

Die Pflegeversicherung kann bis zu 4.000 Euro der anfallenden Kosten beim Einbau eines Aufzugs übernehmen. Sie muss es sogar, wenn es der pflegebedürftigen Person anders nicht möglich ist, die Wohnung zu verlassen. Der Zuschuss dient dabei der Verbesserung des individuellen Wohnumfelds der betroffenen Person. Eine vollständige Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung ist allerdings nicht möglich. Die Pflegekassen bezahlen also in der Regel immer nur einen Anteil als Zuschuss zum Kauf. Den Restbetrag muss der Käufer selbst aufbringen oder ggf. finanzieren lassen, sofern kein anderer Kostenträger für die Kostenübernahme in Frage kommt. Je nachdem, ob ein rollstuhlgerechter Personenaufzug benötigt wird oder ein einfacher Homelift ausreichend ist, können die von der Pflegeversicherung nicht übernommenen Kosten mehrere Tausend oder auch Zehntausend Euro betragen.

Fallbeispiel

Im Mai 2004 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die gesetzliche Pflegeversicherung sich an den Kosten für einen Personenaufzug beteiligen muss, wenn dieser einem Pflegebedürftigen erleichtert, die Wohnung zu verlassen. Geklagt hatte eine Frau mit Pflegestufe 2, die an Parkinson erkrankt und nach einem Schlaganfall schwer gehbehindert war. Zum Verlassen des Einfamilienhauses musste die Frau eine Wendeltreppe überwinden, was ohne die Hilfe ihres Mannes nicht möglich war. Um ein barrierefreien Zugang zum Haus zu schaffen, wurde ein rollstuhlgerechter Personenaufzug in das Haus eingebaut. Der Antrag auf Kostenzuschuss wurde von der Pflegeversicherung mit der Begründung abgelehnt, dass die Frau auch nach dem Einbau des Personenaufzugs auf eine Hilfsperson und Begleitung angewiesen ist. Zudem wurde in Frage gestellt, dass die Frau überhaupt ihr Haus verlassen muss, da die ärztliche Versorgung durch Hausbesuche sichergestellt wurde. Es kam zu einer Rechtsstreitigkeit, die in letzter Instanz vom Bundessozialgericht zugunsten der Frau entschieden wurde.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten eines Aufzugs nicht übernehmen, ist die Pflegeversicherung im Regelfall der erste Ansprechpartner. Doch auch hier sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Die Pflegeversicherung gewährt den Zuschuss nur, wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die das Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person verbessert. In einem Antrag auf Kostenübernahme muss dies begründet werden.

Der Antrag selbst kann formlos erfolgen. Beifügen sollte man den Kostenvoranschlag einer Aufzugsfirma. Wichtig: Die Pflegeversicherung zahlt nur dann, wenn der Antragsteller eine Pflegestufe besitzt. Zum Zeitpunkt des Antrags muss der Antragsteller also mindestens die Pflegestufe eins haben. Nur dann ist die Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich. Im Rahmen des Beantragungsprozesses erfolgt in der Regel ein Besuch des medizinischen Dienstes, der die Notwendigkeit der Anschaffung überprüft.

Wie viel Kosten werden übernommen?

Festgelegt ist, dass der maximale Zuschuss zum Einbau eines Personenaufzugs seitens der Pflegeversicherung den Betrag von 4.000 Euro nicht übersteigen darf. Den Restbetrag, der beim Kauf anfällt, muss der Antragsteller selbst aufbringen. Der Eigenanteil des Antragstellers muss dabei mindestens 10 Prozent der anfallenden Kosten betragen.

Die Pflegeversicherung kann zusätzlich einen weiteren, einkommensabhängigen Eigenanteil einfordern. Maximal darf die Pflegeversicherung so 50 Prozent des monatlichen Einkommens als zusätzlichen Eigenanteil verlangen. Personen, die den vorgesehenen Eigenanteil nicht übernehmen können, weil sie nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen, können unter Umständen von der Zahlung befreit werden.

Antragstellung bei der Pflegeversicherung

Um einen Kostenzuschuss für den Einbau eines Personenaufzugs zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person einen Antrag bei seiner Pflegeversicherung schriftlich einreichen. Im Folgenden finden Sie ein Musterschreiben, welches Sie für die Antragstellung benutzen können.

Antrag auf Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meines Gesundheitszustandes und der Eingruppierung in die Pflegestufe XXX beantrage ich hiermit nach §40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss zum Einbau eines Personenaufzugs im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Durch meine Krankheit ist es mir nicht mehr möglich, Treppenstufen aus eigener Kraft sicher zu bewältigen. Aus diesem Grund und da mich meine Familienmitglieder beim Treppensteigen nicht permanent unterstützen können, bin ich zwingend auf einen Aufzug angewiesen, um selbstständig das Haus zu verlassen.

Diesem Schreiben beiliegend entnehmen Sie einen Kostenvoranschlag der Firma XXX über den Kauf und Einbau eines Personenaufzugs. Aufgrund der Dringlichkeit bitte ich um schnellstmögliche Bearbeitung meines Anliegens. Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Unterschrift.

Muster-Antrag zum Download – Antrag auf einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung

Weitere Kostenträger für eine Kostenübernahme

Die Pflegeversicherung ist nicht der einzige Kostenträger, der für eine Kostenübernahme beim Kauf eines Aufzugs in Frage kommt. Wenn beispielsweise ein Arbeitsunfall vorliegt, können die Kosten auch durch die Berufsgenossenschaft anteilig übernommen werden. Bei einem fremdverschuldeten Unfall muss unter Umständen die gegnerische Haftpflichtversicherung die anfallenden Kosten übernehmen.

Grundsätzlich kommen jedoch auch noch weitere Kostenträger, wie etwa Sozial- und Versorgungsämter, in Frage. In einem ausführlichen Beratungsgespräch sollten diese Optionen im Vorfeld des Kaufs besprochen werden. In der Regel sind die Mitarbeiter von Aufzugsfirmen entsprechend geschult und haben Erfahrung mit Anträgen zur Kostenübernahme.

Die KfW Förderbank bietet zudem spezielle Kredite für den Kauf eines Personenaufzugs an. Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ (455) werden Maßnahmen gefördert, die den Abbau von Barrieren im privaten Wohnumfeld zum Ziel haben. Die KFW Bank hilft bei der Finanzierung des Aufzugs, indem sie unabhängig vom Alter des Antragstellers Kredite vergibt, die besonders zinsgünstig sind. Zusätzlich fördert die KfW den Kauf mit bis zu 12,5 % Prozent der Kaufsumme oder maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit. Die Leistungen der KfW Bank können grundsätzlich mit anderen Zuschüssen, zum Beispiel dem Kostenzuschuss der Pflegeversicherung, kombiniert werden. Für den Kredit (159) und den Investitionszuschuss (455) des Programms „Altersgerecht Umbauen“ können sich Eigentümer eines Einfamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung, Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung, eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder Mieter (mit Zustimmung des Vermieters zu den Umbaumaßnahmen) bewerben.

Wenn andere Kostenträger die anfallenden Kosten beim Kauf eines Personenaufzugs nicht übernehmen, ist die KfW Bank ein guter Ansprechpartner. Aufzugsfirmen helfen hier meist weiter, auch was die entsprechenden Anträge angeht. Zudem bieten sie in der Regel Ratenzahlungen beim Kauf eines Personenaufzugs an.

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1 Kommentar
  1. A.Kruppenbacher

    Hallo,

    „Festgelegt ist, dass der maximale Zuschuss zum Einbau eines Aufzugs seitens der Pflegekasse den Betrag von 2.557 Euro nicht übersteigen darf.“

    Gilt dies auch für gebrauchte Aufzüge?
    Gibt es da Unterschiede ob von Privat oder von Firma gekauft wird?

    MfG
    A.K.

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Ihre Vorteile

Ein Aufzug schafft deutlich mehr Komfort, Sicherheit und Bewegungsfreiheit im eigenen Zuhause. Er verbindet mehrere Etagen bequem miteinander und macht das Haus auch dann uneingeschränkt nutzbar, wenn Treppen im Alltag beschwerlicher werden. Gleichzeitig eignet sich ein Aufzug nicht nur für Personen, sondern auch für Einkäufe, Wäsche, Gepäck oder andere schwere Gegenstände.

Besonders vorteilhaft ist die dauerhafte Aufwertung der Immobilie: Ein Aufzug erhöht die Barrierefreiheit, verbessert die Wohnqualität und macht das Haus langfristig flexibler nutzbar – für ältere Menschen, Familien, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität.

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Der Kauf eines Aufzugs ist eine große Investition – daher lohnt sich ein unabhängiger Preisvergleich. Mit nur einer Anfrage erhalten Sie unverbindliche Angebote geprüfter Fachhändler aus Ihrer Region. So können Sie verschiedene Modelle, Leistungen und Preise in Ruhe vergleichen und das Angebot auswählen, das am besten zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Budget passt.

Der Angebotsvergleich ist unabhängig und kostenlos. Auf Wunsch informieren wir Sie zusätzlich über mögliche Förderungen – etwa den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Person oder die KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen. So wissen Sie frühzeitig, welche finanzielle Unterstützung infrage kommt und mit welchen Kosten Sie nach Abzug der Förderung rechnen müssen.

Häufige Fragen

  • Die Kosten hängen stark von Bauart, Förderhöhe, Anzahl der Haltestellen, Tragkraft, Kabinengröße und baulichem Aufwand ab. Kompakte Homelifte oder Senkrechtlifte beginnen häufig im Bereich ab etwa 18.000 €. Für größere Anlagen über mehrere Etagen sind 25.000 bis 50.000 € und mehr realistisch. Klassische Aufzüge mit Schacht, aufwendiger Außenanlage oder hochwertiger Glas- und Designausstattung können deutlich darüber liegen. Deckendurchbruch, Fundament, Statik und Elektroarbeiten sollten immer mit einkalkuliert werden.

  • Die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person zahlen, wenn der Aufzug die häusliche Pflege erleichtert oder mehr Selbstständigkeit ermöglicht. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € pro Maßnahme möglich. Zusätzlich ist der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung seit 2026 wieder beantragbar: für Einzelmaßnahmen bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €. Alternativ oder ergänzend kommt der KfW-Kredit 159 bis 50.000 € je Wohneinheit infrage. Wichtig: Förderanträge müssen vor Vertragsabschluss und Einbau gestellt werden.

  • Das hängt von der Bauart ab. Klassische Aufzüge benötigen meist Schacht, Schachtkopf, Unterfahrt und technische Abstimmungen. Viele Homelifte und Senkrechtlifte sind dagegen selbsttragend konstruiert und kommen ohne separaten Maschinenraum und oft ohne tiefe Grube aus. Für den nachträglichen Einbau reicht je nach Modell ein Deckendurchbruch oder eine kompakte Außenkonstruktion. Ob das möglich ist, hängt von Statik, Geschossdecken, Brandschutz, Standort und Landesbauordnung ab.

  • Kompakte Homelifte brauchen oft nur etwa 1 m² Stellfläche, rollstuhlgerechte Varianten entsprechend mehr. Zusätzlich werden sichere Zugänge und Bewegungsflächen an den Haltestellen benötigt. Für Rollstuhlnutzung sind 90 cm lichte Durchgänge und 150 x 150 cm Bewegungsfläche wichtige Orientierungswerte. Häufige Einbauorte sind Treppenauge, Flur, Wohnbereich, Abstellraum oder Außenfassade. Die beste Position ergibt sich aus Alltag, Statik, Leitungen, Brandschutz und Fluchtwegen.

  • Der Stromverbrauch eines privaten Aufzugs ist im Alltag meist überschaubar, weil die Anlage nur während der Fahrt nennenswert Energie benötigt. Viele Homelifte arbeiten mit normalem 230-Volt-Haushaltsstrom; je nach Modell kann ein eigener abgesicherter Stromkreis nötig sein. Die tatsächlichen Kosten hängen von Fahrtenzahl, Förderhöhe, Antrieb und Stand-by-Verbrauch ab. Beim Angebot sollten Leistungsaufnahme, Anschlussanforderungen und Wartungskosten getrennt ausgewiesen sein.

  • Im privaten Wohnhaus verbinden Aufzüge häufig zwei bis drei Ebenen. Je nach Modell sind auch mehr Haltestellen und größere Förderhöhen möglich. Mit jeder zusätzlichen Etage steigen Anforderungen an Führung, Tragwerk, Türen, Steuerung, Brandschutz und Rettungskonzept. Für wenige Stufen ist ein Hublift meist wirtschaftlicher; für ganze Etagen bietet ein Aufzug deutlich mehr Komfort und Zukunftssicherheit.

  • Aufzüge zur Personenbeförderung unterliegen klaren Sicherheitsanforderungen. Anlagen mit mehr als 0,15 m/s fallen in der EU unter die Aufzugsrichtlinie; langsamere Hebe- und Plattformlösungen werden in der Regel über Maschinenrecht und passende Normen abgesichert. Zur Ausstattung gehören je nach Bauart Türverriegelungen, Notstopp, Notabsenkung, Akku- oder Notstromlösung und ein Zwei-Wege-Notruf. In Deutschland können zusätzlich Prüf- und Betreiberpflichten greifen.

  • Die reine Montage eines selbsttragenden Homelifts kann wenige Tage dauern. Die gesamte Projektzeit ist aber länger, weil Planung, Aufmaß, Statik, Förderanträge, mögliche Genehmigungen, Fertigung und bauseitige Arbeiten vorher erledigt werden müssen. Ein Deckendurchbruch, Fundament oder Außenanbau verlängert den Ablauf. Realistisch ist deshalb eine Planung über mehrere Wochen; bei komplexen Aufzügen auch länger.

  • Sie nennen Gebäudeart, Etagenzahl, gewünschte Haltestellen, Nutzung mit oder ohne Rollstuhl und mögliche Einbauorte. Fachbetriebe aus Ihrer Region prüfen danach, ob Homelift, Senkrechtlift, Außenaufzug oder eine andere Lösung passt. Für ein verbindliches Angebot folgen Vor-Ort-Termin, Aufmaß und technische Prüfung. Dabei werden Statik, Stromanschluss, Deckendurchbruch, Schachtlösung, Fördermittel und laufende Pflichten geklärt.

  • Folgekosten entstehen für Strom, Wartung, Störungsdienst, Verschleißteile und je nach Bauart wiederkehrende Prüfungen. Aufzüge mit Personenbeförderung müssen in Deutschland vor Inbetriebnahme und regelmäßig durch zugelassene Überwachungsstellen geprüft werden; die konkreten Pflichten hängen von Anlage und Nutzung ab. Bei privaten Homeliften sind die laufenden Kosten meist niedriger als bei stark genutzten Aufzügen, sollten aber im Angebot transparent ausgewiesen werden.

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