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Für Verbraucher empfohlen vom:Initiative 50Plus

Dieser Service wurde geprüft und zertifiziert vom Bundesverband Initiative 50Plus.

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Personenaufzug: Barrierefreie und behindertengerechte Aufzüge

Barrierefreie und behindertengerechte Aufzüge sind wichtige Bestandteile der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, Wohnhäusern und anderen Einrichtungen. Sie ermöglichen es Menschen mit körperlichen Einschränkungen, ihre Umgebung eigenständig und ohne Hilfe zu erkunden und nutzen.

Barrierefreiheit ist in der modernen Architektur ein unverzichtbarer Faktor. Sie findet ihren Platz in der Planung und Umsetzung von Neu- und Umbauprojekten, sowohl in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten, im gewerblichen Bereich, als auch im privaten Sektor. Die Integration von barrierefreien Elementen wie Kleinaufzügen, Treppenliften oder Plattformliften ist dabei eine häufige Anforderung. Bei diesen Projekten stellt der Architekt eine zentrale Anlaufstelle dar. Er ist der erste Ansprechpartner für Bauherren, Bauträger, Investoren und Projektentwickler, und spielt eine entscheidende Rolle bei der Gesamtplanung. Um ihn in seiner Aufgabe zu unterstützen, bietet eine spezialisierte Beratung ihre Hilfe an. Sie bringt eine langjährige Expertise in der Planung und Montage von Liftsystemen mit und steht dem Architekten bei technischen Fragen zur Seite.

Der Architekt kann die räumlichen Gegebenheiten genau analysieren und die notwendigen baulichen Anpassungen effizient durchführen. Die Beratung behält zudem alle relevanten Normen, Richtlinien und Zertifizierungen im Auge, gibt Ratschläge zur Auswahl des optimalen Liftsystems und berät zu Details der umliegenden Gewerke. Darüber hinaus wird durch die Beratung eine fachgerechte, termingerechte Montage sichergestellt und umfangreiche Service- und Wartungsleistungen angeboten. Im Zuge des demografischen Wandels wird der nachträgliche Einbau von Liftsystemen in Gebäuden immer wichtiger. Die Beratung bringt ihr Fachwissen ein, um Architekten zu unterstützen und zu zeigen, wie sich ein nachträglicher Einbau mit minimalem baulichen Aufwand realisieren lässt.

Die Planungsphase eines Neubaus bietet viele Möglichkeiten. Wenn bei der Projektierung eines Neubaus bereits ein Aufzug, Treppenlift oder Rollstuhllift berücksichtigt wird, ergeben sich vielfältige Gestaltungsoptionen. Eine Beratung kann hier wertvolle Hinweise geben und dem Architekten bei der Vorbereitung aller angrenzenden Gewerke rund um den Lifteinbau unterstützen. Bei Renovierungen oder Sanierungen von Bestandsbauten kann der Einbau eines Lifts besondere Herausforderungen mit sich bringen. Hier müssen Aspekte wie Statik und mögliche Durchbrüche in Decken oder Wänden berücksichtigt werden. Auch Themen wie der Denkmalschutz können eine Rolle spielen. Die Beratung hilft dabei, zusammen mit dem Architekten alle Lösungsoptionen abzuwägen und die bestmögliche Lösung zu finden.

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Barrierefreie Aufzüge müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um als barrierefrei zu gelten. Eine wichtige Anforderung ist ausreichend Platz im Inneren des Aufzugs, um Rollstühle oder Rollatoren bequem unterzubringen. Hierzu sind bestimmte Mindestmaße vorgeschrieben, die auch ein einfaches Manövrieren im Inneren des Aufzugs ermöglichen.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist eine barrierefreie Bedienung. Der Aufzug muss leichtgängige Tasten oder ein Touchscreen haben, die sich einfach und ohne Kraftaufwand bedienen lassen. Die Tasten müssen auch ausreichend groß sein und sich in einer angenehmen Höhe befinden, damit sie auch von Rollstuhlfahrern bequem bedient werden können. Eine akustische und visuelle Anzeige der Haltestellen ist ebenfalls wichtig. Die Anzeige sollte sowohl in geschriebener als auch in gesprochener Form erfolgen, um sicherzustellen, dass auch Personen mit einer Sehbehinderung den Aufzug sicher nutzen können.

Behindertengerechte Aufzüge gehen noch weiter und bieten zusätzliche Ausstattungsmerkmale, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern, den Aufzug zu nutzen. Ein Beispiel hierfür ist die Bedienung in Gebärdensprache, die es Gehörlosen ermöglicht, den Aufzug ohne Einschränkungen zu nutzen. Ein weiteres Beispiel ist eine Rollstuhlrampe, die den Ein- und Ausstieg für Rollstuhlfahrer erleichtert.

Mindestvorgaben für die Benutzung von Aufzügen

Die DIN EN 81-70 ist eine Norm, die Mindestvorgaben für die Zugänglichkeit und Benutzung von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen festlegt. Diese Norm gilt für neue Personen- und Lastenaufzüge nach EN 81-20 und kann auch als eine hilfreiche Grundlage für andere Aufzugsarten, wie beispielsweise Schrägaufzüge nach EN 81-22, herangezogen werden.

Die Barrierefreiheit von Aufzügen wird durch die Einhaltung der DIN EN 81-70 gewährleistet. In der neuen Version der Norm von 2018 sind fünf verschiedene Aufzugstypen mit definierten Türbreiten, einstellbarer Tür-Offenhaltezeit und einer Übereck-Zugangs-Variante festgelegt. Handläufe sind für die Aufzugstypen 1, 2 und 3 auf der Seite des Bedientableaus verpflichtend, für die Typen 4 und 5 werden sogar zwei Handläufe benötigt. Ein Spiegel, der das Erkennen von Hindernissen bei Rückwärtsfahren mit Rollstühlen ermöglicht, ist für die Typen 1, 2 und 3 erforderlich.

Sehbehinderte Fahrgäste benötigen hörbare Signale beim Öffnen der Türen und eine Sprachansage der Zielhaltestelle in der Kabine. Anzeiger an Haltestellen sind als beleuchtete Richtungspfeile oberhalb der Türen zu erkennen, wobei die hörbare Anzeige beim Aufleuchten der Pfeile einem Ton für Aufwärtsfahrten und zwei Tönen für Abwärtsfahrten entspricht. Berührungsempfindliche Touchscreens sind als Befehlsgeber zugelassen, wobei die Anforderungen an Größe der Taster und Bedienfläche sowie an die Helligkeit eindeutig definiert sind.

Für die Aufzugstypen 1, 2 und 3 ist jeweils ein Kabinentableau an der Tür-Schließseite erforderlich, während für die Typen 4 und 5 zwei Kabinentableaus an beiden Seitenwänden verpflichtend sind. Optional können auch XL-Taster mit einer Mindestgröße von 50×50 mm angebracht werden, wobei auch die Anbringung auf einer waagerechten Platte, deren Höhe und Abstand zur Wand festgelegt sind.

DIN EN 81-70 Norm für mehr Barrierefreiheit

Die Norm beschreibt fünf verschiedene Größen von Aufzügen, die unterschiedliche Grade der Zugänglichkeit und Benutzbarkeit für Rollstuhlfahrer und andere Benutzer bieten. Der Grad der Zugänglichkeit wird durch Abmessungen, räumliche und technische Kriterien bestimmt. In Tabelle 3 der Norm werden die fünf Aufzugstypen beschrieben, die unterschiedliche Anforderungen erfüllen:

Aufzugstyp 1 bis 450 kg: Der Fahrkorb hat eine Größe von 1000 x 1300 mm, die lichte Türbreite beträgt 800 mm. Dieser Aufzug ist für Rollstuhlfahrer ohne Begleitperson sowie Personen mit Gehhilfen und sensorischen/geistigen Behinderungen geeignet. Er wird in bestehenden Gebäuden mit Platzmangel empfohlen.

Aufzugstyp 2 für 630 kg: Der Fahrkorb hat eine Größe von 1100 x 1400 mm, die lichte Türbreite beträgt 900 mm. Dieser Aufzug ist für Rollstuhlfahrer mit einer Begleitperson sowie Personen mit Gehhilfen geeignet. Je nach Wendefläche muss der Fahrkorb möglicherweise rückwärts verlassen werden. Dieser Aufzug wird für Neubauten empfohlen, die der DIN 18040 entsprechen.

Aufzugstyp 3 für 1000 kg: Der Fahrkorb hat eine Größe von 1400 x 1600 mm, die lichte Türbreite beträgt 1100 mm. Dieser Aufzug ist für Rollstuhlfahrer mit einer Begleitperson sowie Personen mit Gehhilfen geeignet. Er wird für öffentliche Gebäude empfohlen.

Aufzugstyp 4 für 1275 kg: Der Fahrkorb hat eine Größe von 1400 x 1800 mm, die lichte Türbreite beträgt 1100 mm. Dieser Aufzug ist für Rollstuhlfahrer mit einer Begleitperson sowie Personen mit Gehhilfen geeignet. Er wird für große öffentliche Gebäude empfohlen.

Aufzugstyp 5 für 1600 kg: Der Fahrkorb hat eine Größe von 1600 x 2000 mm, die lichte Türbreite beträgt 1300 mm. Dieser Aufzug ist für Rollstuhlfahrer mit einer Begleitperson sowie Personen mit Gehhilfen geeignet. Er wird für große öffentliche Gebäude empfohlen.

Die DIN EN 81-70 legt auch Anforderungen für die barrierefreie Nutzbarkeit der Befehlsgeber fest und enthält einen „Leitfaden für Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Personen“. Im privaten Wohnbereich kann die Norm als Grundlage für barrierefreie Aufzüge genutzt werden.

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