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Für Verbraucher empfohlen vom:Initiative 50Plus

Dieser Service wurde geprüft und zertifiziert vom Bundesverband Initiative 50Plus.

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Alles was Sie über Aufzüge wissen müssen

Egal ob es sich um ein Mehrfamilienhaus oder ein Einfamilienhaus handelt, Treppen gibt es immer. Beim Einzug denkt niemand daran, dass diese Treppen – auch wenn es nur wenige Stufen sind – zu einem unüberwindbaren Hindernis werden können. Für ältere Menschen und Personen, die körperliche Einschränkungen besitzen, können wenige Stufen bereits zu einem großen Problem werden. In vielen Fällen kann ein Aufzug helfen.

Beim Einzug in eine neue Wohnung oder beim Kauf eines Einfamilienhauses denken die wenigsten Besitzer über Treppen, Stufen und barrierefreies Wohnen nach. Kaum eine Wohnung und kaum ein Haus sind frei von Stufen. Bei älteren Menschen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen können bereits wenige Stufen zu einem großen Hindernis werden und die Lebensqualität stark einschränken.

Aufzüge für ein barrierefreies Wohnen

Durch Aufzüge können Menschen mit eingeschränkter Mobilität am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Die wichtigsten Effekte sind eine wieder gewonnene Unabhängigkeit, ein größeres Selbstwertgefühl und mehr Lebensfreude. Treppen, die zuvor unüberwindbar schienen oder zu einem großen Hindernis wurden, verlieren durch Aufzüge ihren Schrecken. Ein weiterer Vorteil ist das große Plus an Sicherheit. Menschen mit eingeschränkter Mobilität können leicht stürzen und sich dabei – gerade auf Treppen – schwer verletzen. Unfälle mit Aufzügen gibt es im Vergleich zu Unfällen mit Treppenliften, Treppenraupen oder Plattformliften sehr selten.

Aufzug Mehrfamilienhaus Foto: © Edvard Nalbantjan

Ein Aufzug ist ein Transportmittel, das eine Last, z.B. eine Person oder Möbelstücke mit Hilfe eines Schachtes befördern kann. Er besteht aus einer Fahrkabine oder einer Plattform, einem Antriebsaggregat und einem Schachtsystem, das bauseitig oder selbsttragend montiert wird. Menschen, die Treppenstufen nicht mehr oder nur unter größter Kraftanstrengung bewältigen können, finden mit einem Aufzug eine Möglichkeit selbständig und mobil zu bleiben. Das Prinzip ist einfach.

In einem Schacht wird eine Kabine oder Plattform montiert, die hoch -und runterfährt und an einzelnen Stockwerken anhalten kann. Die Steuerung erfolgt in der Regel per Tastendruck oder im Fall von Privataufzügen per Totmannsteuerung. Aufzüge für den Privatbereich kosten zwischen 20.000 bis 50.000 Euro. Eine Alternative sind gebrauchte Aufzüge, die vom Hersteller oder einer Drittfirma neu geprüft und generalüberholt werden. Oftmals können dabei bis zu 30% vom Neupreis eingespart werden ohne auf eine hohe Qualität und Sicherheit verzichten zu müssen.

Aufzug nachrüsten

Ein Aufzug kann nahezu in jedem Treppenhaus eingebaut werden. In den meisten Fällen ist die Montage oder auch der nachträgliche Einbau relativ problemlos möglich. Beachten sollte man, dass es sich immer um Maßanfertigungen handelt, die nur von Aufzugsfirmen durchgeführt werden sollten. Beim Nachrüsten von Aufzügen sind bauliche Veränderungen am Treppenhaus meist nicht notwendig, so dass die Montage in relativ kurzer Zeit, also zum Beispiel innerhalb einer Woche, erledigt werden kann.

Aufzug Größe Foto: © Photographee.eu

Die Montage eines Privataufzugs ist Aufgabe einer Fachfirma. Handwerklich begabte Laien sollten nie selbst Hand anlegen, auch wenn die Versuchung noch so groß ist. Nur bei einem fachgerechten Einbau ist gesichert, dass die Garantie des Herstellers voll erhalten bleibt und keine Risiken in Verbindung mit der Benutzung des Aufzugs entstehen. Sicherheit sollte dabei immer an vorderster Stelle stehen.

Auch nach der Montage ist man in regelmäßigen Abständen auf die Unterstützung einer Aufzugsfirma angewiesen. Etwa jedes Jahr sollte ein Aufzug gewartet werden. Im besten Falle übernimmt dies die Fachfirma, die den Aufzug montiert hat. Diese kann die Wartung auch an die individuelle Nutzungssituation anpassen und die Intervalle ggf. verlängern. Aus Sicherheitsgründen sollte die Wartung nie selbst durchgeführt werden.

Zuschüsse und Förderungen

Der Einbau eines Aufzugs ist mit hohen Kosten verbunden. Bevor man ein passendes Modell aussucht, stellt sich daher in vielen Fällen die Frage der Finanzierbarkeit. Wer fördert die Anschaffung, wer zahlt einen Kostenzuschuss? Die Krankenkassen vielleicht? Nein. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1998 sind die gesetzlichen Krankenversicherungen von der Kostenerstattung stationärer technischer Hilfsmittel befreit. Technische Hilfsmittel, die fest mit einem Gebäude verbunden sind, können demnach weder von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, noch bezuschusst werden. Nur Produkte des Hilfsmittelkatalogs können von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden. Ein Personenaufzug gehört nicht dazu. Eine finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse ist von daher ausgeschlossen.

Preise Geldscheine Münzen © PhotoMIX-Company / Pixabay

Einen Teil der Kosten, die bei der Anschaffung eines Aufzugs anfallen, kann von der Pflegeversicherung übernommen werden. Maximal kann man auf diesem Weg eine Förderung in Höhe von 4.000 Euro erhalten, wenn der Antragsteller eine Pflegestufe besitzt. Die Förderung gilt nicht nur für Aufzüge, sondern für alle Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Also notwendige Anpassungen des Wohnraums, um weiterhin mobil zu bleiben und nicht in ein Pflegeheim zu müssen. Eine wichtige Voraussetzung, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist das Vorhandensein einer Pflegestufe.

Bei geringen Förderungen (z.B. Zubehör zu einem Rollstuhl) verlangt die Pflegeversicherung vom Antragsteller einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent des Kaufpreises. In Abhängigkeit vom Einkommen kann die Versicherung jedoch auch mehr verlangen. Die Antragstellung bei der Pflegeversicherung kann formlos erfolgen. In jedem Fall muss der Antrag aber vor dem Einbau und Kauf des Aufzugs erfolgen.

Die Preise für Privataufzüge beginnen in der Regel bei rund 20.000 Euro. Je nach baulicher Situation und Etagenanzahl können jedoch auch mittlere oder hohe fünfstellige Kostenbeträge entstehen. Die eigene finanzielle Situation ist daher ein nicht unerheblicher Faktor bei der Entscheidung für oder gegen einen Aufzug. Von der Krankenversicherung kann man dabei keinen Zuschuss erwarten. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts sind sie von der Kostenerstattung befreit.

Was kostet ein Aufzug?

Vor dem Einbau eines Aufzugs muss zunächst einmal die Hürde der Finanzierung genommen werden. Aufzüge sind aus hochwertigen Materialien konstruiert, die ein hohes Gewicht transportieren müssen. Teuer wird der Einbau auch durch die Montage, die je nach baulicher Situation variiert. Rollstuhlfahrer und Personen mit körperlichen Einschränkungen hoffen daher oft auf finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung. Doch nicht immer bewilligt die Pflegeversicherung einen Zuschuss und verweist stattdessen auf andere Hilfsmittel wie Hub -oder Treppenlifte.

Beispielpreise

Innenaufzug

  • Ausstattung: Bis 2 Haltestellen, Förderhöhe bis 3 Meter, Hydraulischer Antrieb; Aufzugskabine mit 60 x 60 cm, Tragfähigkeit 250 Kilogramm
  • Kosten ab 20.000 Euro

Außenaufzug

  • Ausstattung: Bis 3 Haltestellen, Förderhöhe bis 9 Meter, Seilantrieb, Kabinengröße 120 x 120 cm, Tragkraft 500 Kilogramm
  • Kosten ab 30.000 Euro

Aufzug vollverglast

  • Ausstattung: Stahlgerüst mit Glas, Bis 3 Haltestellen, Förderhöhe bis 9 Meter, Seilzug, Größe der Kabine 80 x 100 cm, Tragfähigkeit, 500 Kilo
  • Kosten ab 60.000 Euro

Aufzug Einfamilienhaus

  • Ausstattung: Bis 2 Haltestellen, Förderhöhe 3 Meter, Hydraulischer Antrieb (Durchlader), Kabinengröße 80 x 80 cm
  • Kosten ab 20.000 Euro

Aufzug Mehrfamilienhaus

  • Ausstattung: Bis 4 Haltestellen, Förderhöhe 9 Meter, Kabinengröße 120 x 120 cm
  • Kosten ab 80.000 Euro

Plattformaufzug Privathaus

  • Ausstattung: 2 Haltestellen, Förderhöhe 6 Meter, Hydraulikantrieb, Kabinengröße 90 x 130 cm, Türbreite 80 cm
  • Kosten ab 20.000 Euro

Durch einen Aufzug kann man verlorene Lebensqualität und Mobilität zurückgewinnen. Doch zunächst muss die finanzielle Hürde der Anschaffung überwunden werden. Eine pauschale Aussage zu den Kosten, die mit dem Einbau eines Aufzugs verbunden sind, ist kaum möglich. Die Preise sind von der Etagenanzahl, der Bauform, der Ausstattung, den notwendigen baulichen Anpassungen und der baulichen Gesamtsituation abhängig.

DomusLift Aufzug Foto: © Domuslift.com

Grob kann man sagen, dass sehr einfache Plattformaufzüge ab etwa 15.000 Euro gekauft werden können. Solche Aufzüge müssen oft nur den sehr niedrigen gesetzlichen Anforderungen der EG Maschinenrichtlinie entsprechen, da ihre Förderhöhe 3 Meter in der Regel nicht übersteigt.

Deutlich teurer sind klassische Personenaufzüge mit Aufzugskabine, die in einem bauseitigen Schacht fest montiert werden. Selbst einfache Modelle kosten hier 25.000 Euro für eine Etage. Je nach Etagenanzahl und Ausstattung sind jedoch auch Preise von bis zu 50.000 Euro keine Seltenheit. Pro weiterer Etage sollte man mit Mehrkosten von mindestens 5.000 Euro rechnen. Die günstigste Variante eines Aufzugs im Privatbereich ist der Plattformaufzug mit Totmannsteuerung, häufig auch einfach Homelift genannt. Es gibt jedoch auch Kabinenaufzüge die als Homelifte bezeichnet werden, weil sie speziell für Einfamilienhäuser konzipiert wurden.

Anschaffungskosten

Ein Aufzug ermöglicht einen barrierefreien Zugang oft ohne umfangreiche Umbaumaßnahmen des Wohnumfeldes. Er kann innerhalb kürzester Zeit installiert werden und ist in der Anschaffung günstiger als herkömmliche Seilaufzüge. Man sollte beim Kauf eines Aufzugs mit Kosten von mindestens 20.000 Euro rechnen. Bei einem Einfamilienhaus mit 3 Etagen und größeren Umbaukosten können schnell Preise von bis zu 50.000 Euro entstehen. Wird der Aufzug für einen Rollstuhlfahrer installiert, können bis zu 4.000 Euro Zuschuss bei der Pflegeversicherung beantragt und geltend gemacht werden, wenn eine entsprechende Pflegestufe vorhanden ist.

Aufzug Bürogebäude Foto: © Photographee.eu

Der Preis eines Aufzugs hängt von verschiedenen Faktoren ab z.B. von der Belastbarkeit, von der Fahrgeschwindigkeit, von der Anzahl der Haltepunkte, von der Höhe des Aufzugschachtes, von der Art des Antriebs, vom Aufzugstyp und von der Optik. Aufzüge mit runder und vollverglaster Fahrkabine sind verständlicherweise teurer als Senkrechtlifte mit klassischem Design. Die realen Anschaffungskosten lassen sich durch mehrere Kostenvoranschläge bei unterschiedlichen Lift-Herstellern -und Service-Anbietern sehr genau bestimmen. Eine unkalkulierbare Größe bleiben dagegen die Kosten für die erforderlichen Umbaumaßnahmen am Einfamilienhaus. Sind größere Decken -und Wanddurchbrüche im und am Einfamilienhaus notwendig, können zusätzliche Kosten entstehen, weil die Statik des Hauses durch einen Sachverständigen erneut geprüft werden muss. Die Preise für eine Statikprüfung sind wiederum von Architekt zu Architekt extrem unterschiedlich. Informieren Sie sich deshalb vor dem Kauf eines Aufzugs über “alle” anfallenden Kosten und finanziellen Förderungen. Neben dem Pflegekostenzuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, fördert die staatlich subventionierte KfW-Bank Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren mit günstigen Krediten bis zu 50.000 Euro.

Die Preise und Möglichkeiten zur Individualisierung eines Aufzugs sind von Hersteller zu Hersteller sehr unterschiedlich. Pauschale Preisangaben wie einen Preis pro Etage oder Quadratmeter Kabinenfläche gibt es nicht. Generell kann man sagen, je höher ein Aufzug ist und je mehr Gewicht er transportieren kann, umso teurer ist er. Pro Etage sollte man mit mindestens 20.000 Euro rechnen ohne Kosten für statische Gutachten und Umbauarbeiten. Ein Aufzug, der außen an der Fassade angebracht wird, rund 15 Meter hoch ist, 2 Haltepunkte hat, sich über einen hydraulischen Antrieb bewegt und von einem Rollstuhlfahrer oder max. 4 Personen gleichzeitig genutzt werden kann, sollte mit Montage mindestens 40.000 Euro kosten. Die Anschaffung eines Aufzugs ist kostenintensiv und sollte sorgfältig geplant werden. Mit einem Preisvergleich über aufzug24.net lässt sich viel Geld sparen. Sie erhalten bei einer Anfrage bis zu drei kostenlose und unverbindliche Angebote von Aufzug-Anbietern aus Ihrer Region, die Sie in Ruhe und ohne Risiko vergleichen können.

Kosten für Instandhaltung

Aufzüge sind emissionsarm, langlebig, leicht und platzsparend. Bei einem Aufzug muss nur alle 15 Jahre ein Öl- und Dichtungswechsel vorgenommen werden. Das dafür benötigte Material ist frei erhältlich und kostet rund 100 Euro. Für die fachmännische Umsetzung des Öl -und Dichtungswechsels sollte man mit Kosten von ca. 1.500 Euro rechnen. Bei einem Seilaufzug muss durchschnittlich alle 10 Jahre ein Seil- und Scheibenwechsel vorgenommen werden. Die dafür benötigten Bauteile sind proprietär und mit Preisen von bis zu 1.000 Euro sehr teuer. Die Arbeitskosten für die Instandhaltung liegen bei ca. 10.000 Euro. In der Regel schließt man mit dem Lifthersteller, bei dem man den Aufzug kauft, einen Teil- oder Vollwartungsvertrag ab, um die Instandhaltung für den Zeitraum von fünf oder zehn Jahren zu regeln. Die Kosten für die Wartung, Überprüfung, Reinigung, Schmierung, für Einstellarbeiten und den Austausch von Verschleißteilen wird dann meist pauschal geregelt.

Energiekosten

Die Energiekosten bei einem Aufzug setzen sich aus dem Verbrauch während Fahrten und Standby-Zeiten zusammen. Für einen Aufzug in einem Einfamilienhaus mit 4.000 Fahrten pro Jahr, d.h. zirka 11 Fahrten pro Tag sollte man mit Energiekosten von 600 kWh Standby-Strom und 600 kWh Fahrstrom rechnen. Bei einem Strompreis von 0.26 €/kWh entstehen so jährliche Kosten von ca. 312 Euro. Der Stromverbrauch bei Seilaufzügen ist insgesamt ähnlich hoch. Lifte in Einfamilienhäusern stehen zu 99 % der Zeit still, bei Fahrstühlen an Flughäfen und Bahnhöfen hingegen herrscht 365 Tage im Jahr Hochbetrieb.

Aufzug Energiekosten Foto: © Azat Valeev

Die Energiekosten und Nebenkosten hängen also primär davon ab, wie stark der Aufzug genutzt wird, ob der eingebaute Antrieb zur jeweiligen Nutzungssituation passt und wie hoch der Lift ist. In der Regel werden über 50 % des Stromverbrauchs bei allen Aufzügen im Standby (Stillstand-Modus) verbraucht. Um Energiekosten zu sparen sollte man beim Kauf darauf achten, dass LED-Lampen statt Halogen- oder Glühlampen verbaut werden und eine Timerfunktionen für Beleuchtung und Elektronik existiert.

Wer hilft bei der Finanzierung?

Der wichtigste Ansprechpartner ist in den meisten Fällen die Pflegeversicherung. Wenn eine Pflegestufe vorhanden ist, können Kosten übernommen werden. Entscheidend hierfür ist die Höhe des Einkommens des Pflegebedürftigen. Ein Eigenanteil ist ggf. zu leisten. Wenn der Grund für den Einbau eines Aufzugs mit einem Arbeitsunfall zusammenhängt, sind Berufsgenossenschaften oder die Berufsunfähigkeitsversicherung die richtigen Ansprechpartner. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch das Sozialamt, das Versorgungsamt bzw. Amt für Soziale Angelegenheiten, die Bundesanstalt für Arbeit, die Landesversicherungsanstalt, die Bundesversicherungsanstalt oder gegnerische Versicherungen (bei Fremdverschulden) helfen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt den Einbau eines Aufzugs nicht. Auch ein Zuschuss ist nicht zu erwarten. Zu begründen ist dies mit einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (B 3 KR 14/ 97). Demnach gelten bauliche Veränderungen an Gebäuden nicht als medizinische Hilfsmittel. Die GKV muss nur für medizinische Hilfsmittel bezahlen, die im Leistungskatalog enthalten sind. Da dies bei einem Aufzug nicht der Fall ist, entfällt eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine Förderung beim Kauf eines Aufzugs kann man auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Die KfW hilft nicht nur bei der Finanzierung eines Aufzugs. Sie vergibt zum Beispiel auch zinsgünstige Darlehen im Rahmen von Förderprogrammen wie „Altersgerecht Umbauen“. Hier erhält man Kredite bis 50.000 Euro ab 0,75 % effektiven Jahreszins, unabhängig vom Alter des Antragstellers. Die Förderung dient der Barrierereduzierung, dem Einbruchschutz oder dem Kauf von umgebauten Wohnraum. Alternativ können Sie als Privatperson das Zuschussprogramm (455) wählen. Dieses Programm ist für private Eigentümer gedacht, die ihren Wohnraum barrierereduziert umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen möchten. Die Kfw Bank bezuschusst dann Einzelmaßnahmen aus dem Förderbereich zur Barrierereduzierung mit bis zu 10,0 % der Kosten oder maximal bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit. Das ist also geschenktes Geld und dient langfristig gesehen dazu unser Pflegesystem zu entlasten.

Die Anschaffungskosten eines Aufzugs können zudem unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Daher sollte man in jedem Fall auch einen Steuerberater konsultieren.

Kostenübernahme durch andere Kostenträger

Die Pflegeversicherung ist nicht der einzige Kostenträger, der für eine Kostenbeteiligung beim Kauf eines Aufzugs in Frage kommt. Bei einem Arbeitsunfall kann ein Aufzug unter bestimmten Voraussetzungen auch durch die Berufsgenossenschaft teilweise übernommen werden. Zum Beispiel dann, wenn eine Person durch einen Unfall auf einen Rollstuhl angewiesen und die Installation eines Treppen -oder Plattformliftes nicht möglich ist. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden kann unter Umständen auch die gegnerische Haftpflichtversicherung haftbar gemacht werden. Weitere Kostenträger, die ebenfalls für eine Übernahme der Kosten beim Kauf eines Aufzugs in Frage kommen, sind Sozial- und Versorgungsämter. Tipp: In jedem Fall sollte man sich ausführlich beraten lassen, da die Anträge auf Kostenübernahme in der Regel immer vor dem Kauf gestellt werden müssen. Nur so ist sichergestellt, die bestmögliche Finanzierung zu erhalten.

Etwas anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung sieht es bei privaten Krankenkassen (PKV) aus. Für die PKV gilt die Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht zwingend. Vielmehr können die einzelnen PKVs selbst entscheiden, ob sie die Kosten für ein bestimmtes Hilfsmittel anteilig übernehmen oder sich daran beteiligen. Es ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht komplett ausgeschlossen. Dies hängt zum einen von den allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen PKV und zum anderen von dem individuellen Vertrag des Patienten ab. Eine private Krankenversicherung könnte sich unter Umständen an den Kosten beteiligen, wenn durch die Installation eines Aufzugs höhere Folgekosten vermieden werden können. Dieser Fall ist aber eher unwahrscheinlich.

Ob die eigene PKV sich an den Kosten eines Aufzugs beteiligt, muss individuell geprüft werden. In den Vertragsunterlagen finden sich in der Regel die Tarifbedingungen des jeweiligen Vertrags. Dort ist meist ein Hilfsmittel-Katalog enthalten. Dieser legt fest, für welche Hilfsmittel die PKV zahlt – und für welche eben nicht. Ein Beratungsgespräch mit dem Versicherungsvertreter kann hier Klarheit schaffen. Doch auch wenn Aufzüge nicht im Hilfsmittel-Katalog enthalten ist, sollte man einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen. Immer wieder kommt es vor, das PKVs Kosten für Hilfsmittel übernehmen, die nicht im Hilfsmittel-Katalog eines Vertrags aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich jedoch immer um Einzelfall- und Kulanzentscheidungen, die im Ermessen der einzelnen Versicherungen liegen. Ein Hilfsmittel ist dabei ein Gerät, das unmittelbar auf eine Behinderung ausgerichtet ist wie z.B. eine Prothese oder ein Rollstuhl. Bei einem Aufzug ist das jedoch nicht oder nur indirekt der Fall. Aus diesem Grund sind Aufzüge auch keine Hilfsmittel im Sinne der Krankenversicherung.

Wichtige Fragen vor dem Kauf

Aufzüge sind keine Massenware, sondern immer Individualanfertigungen. Die Investition in einen Aufzug ist eine weitreichende Entscheidung, die im Nachhinein nur schwer korrigiert werden kann. Umso wichtiger ist eine intensive Vorbereitung mittels Internetrecherchen, Beratungsgesprächen und Kostenvoranschlägen. Käufer sollten in jedem Fall einen Preisvergleich und eine Probefahrt machen. Der Test und die Probefahrt eines Aufzugs vermittelt einen konkreten Eindruck, lösen Fragen aus und beseitigen Unklarheiten.

Aufzug Ausstattung Design

Wenn zum Beispiel ein neues Auto gekauft werden soll, sind Testberichte immer ein fester Bestandteil des Kaufprozesses. Neben solchen Fachartikeln wie sie zum Beispiel von der Stiftung Warentest erstellt werden, ist auch der persönliche Test, zum Beispiel durch eine Probefahrt, besonders wichtig.

Die Preise von Aufzügen hängen von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Produktdatenblätter und Preislisten sind deshalb nur sehr begrenzt aussagekräftig. Preisvergleiche, wie sie beispielsweise bei Elektronikartikeln oder Haushaltsgeräten problemlos möglich sind, scheitern bei Aufzügen daher meist. Der erste Schritt vor dem Kauf ist immer das Einholen mehrerer individueller Angebote und Kostenvoranschläge.

Anhand von individuellen Angeboten und Kostenvoranschlägen erhält man einen Überblick über unterschiedliche Hersteller, Modelltypen und Preise. Im persönlichen Gespräch mit einem Fachhändler kann man das Angebot anschließend vertiefen und die Preise nachverhandeln. Ein engagierter Anbieter wird dem Käufer die Möglichkeit geben, vor Ort die Eigenschaften und Vorteile des angebotenen Aufzugs zu testen.

Aufzüge bei wenig Platz

Ein Aufzug ist immer nur für eine eingeschränkte Anzahl von Benutzern vorgesehen. Er darf nur von Menschen genutzt werden, die in die Bedienung des Liftes eingewiesen sind. Hierzu wird der Aufzug in der Regel mit Schlüsselschaltern ausgerüstet. Somit wird sichergestellt, das der Aufzug nur von berechtigten Personen mit Zugang zu einem Schlüssel genutzt werden kann.

DomusLift Aufzug Foto: © Domuslift.com

Aufzüge benötigen eine geringe Grubentiefe und Schachtkopfhöhe. Die Mindest-Grubentiefe beträgt oft nur bei 10 cm und die Schachtkopfhöhe 250 cm. Aufzüge können entweder in einen bauseitigen Schacht eingebaut oder komplett mit einem Stahlschachtgerüst geliefert werden. Ihre Nutzlast ist begrenzt und beträgt oft nicht mehr als 500 – 800 kg. Die Kabinengröße ist im Idealfall rollstuhlgerecht und beträgt maximal 2 mal 2 Quadratmeter.

Ein Aufzug nach Maschinenrichtlinie hat gegenüber einem herkömmlichen Aufzug nach Aufzugrichtlinie einige wenige Einschränkungen, aber auch wesentliche Vorteile. Aufgrund der geringen Größe lässt sich ein Aufzug oft noch unter ungünstigsten Platzverhältnissen im oder am Einfamilienhaus realisieren. Die Förderhöhe von in Mehr -oder Einfamilienhäusern verbauten Aufzügen ist häufig auf 14m begrenzt. Aufzüge sind in den meisten Fällen sogenannte Hydraulikaufzüge.

Mit und ohne Kabinentür

Aufzüge werden mit Kabinentür (geschlossen) und ohne Kabinentür (offen) verkauft. Letztere Variante ist häufig günstiger in der Anschaffung, bringt jedoch auch einige Nachteile mit sich. Bei günstigen Aufzügen ohne Kabinentür muss während der gesamten Fahrt der Etagenschalter gedrückt bleiben. Wird der Schalter für das entsprechende Stockwerk während der Fahrt losgelassen, stoppt der Aufzug unverzüglich. Ein sogenannter Implusbetrieb (einmal Taste drücken) wie man es von normalen Aufzügen her kennt, ist nur dann möglich, wenn die Aufzugskabine mit Türen ausgestattet ist. Der Verzicht auf Kabinentüren kann z.B. dann notwendig sein, wenn ein Einbau des Aufzugs aus Platzgründen anders nicht möglich wäre. Die Fahrgeschwindigkeit der Kabine wird dann meist aus Sicherheitsgründen auf 0,15 m/s gedrosselt.

Aufzug Design Ausstattung Foto: © Marcel Derweduwen

Kabinen ohne Tür sind aber nicht wirklich “offen” in dem Sinne d.h. der Fahrer kann zu keinem Zeitpunkt herunterfallen oder aus dem Lift stürzen. Die Fahreinheit eines Aufzugs befindet sich in der Regel in einem verglasten Stahlschachtgerüst. Abgesehen von den offenen Zugängen hat die Aufzugskabine hohe Wände und eine Decke und ist damit geschlossen. Kabinen ohne Tür werden in der Regel mit einem Lichtgitter abgesichert. Der Aufzug stoppt und die Fahrt wird unterbrochen, wenn ein Objekt z.B. eine Hand oder ein Fuß in den Erfassungsbereich der Lichtschranke kommt.

Größe der Aufzugskabine

Die Aufzugskabine wird in den meisten Fällen nach den individuellen Wünschen des Kunden hergestellt. Ihre Größe ist bei Homeliften nicht streng festgestellt und lässt sich auf die jeweiligen Platzverhältnisse vor Ort anpassen. Im Vergleich dazu haben Kabinen von Aufzügen nach der Aufzugsrichtlinie eine standardisierte Größe. Aufzüge lassen sich also gestalten und sehr stark individualisieren. Der Zugang zu einem Aufzug kann einseitig, zweiseitig oder sogar dreiseitig sein. Auch ein Zugang über Eck ist möglich, insofern es die Platzverhältnisse im oder am Einfamilienhaus nicht anders zulassen.

Kone Aufzug Kabine Foto: © kone.com | KONE GmbH

Die Größe eines Aufzugs richtet sich also nach den Anforderungen des Kunden unter Berücksichtigung der Vorschriften und der technischen Umsetzbarkeit. Durch diese Anpassungsfähigkeit können bauliche Gegebenheiten optimal berücksichtigt werden. Das ist vor allem für den nachträglichen Einbau eines Aufzugs wichtig. Neben den individualisierbaren Kabinenmaßen, sind die minimalen Anforderungen an die Schachtgrube und den Schachtkopf ein weiterer großer Vorteil eines Aufzugs. Die Schachtgrube bezeichnet dabei den Platz unterhalb der untersten Haltestelle, der Schachtkopf dagegen den Platz ab der Fußbodenoberkante der obersten Haltestelle.

Grundausstattung

Zur Grundausstattung eines Privataufzugs gehört eine Aufzugskabine mit Seitenwänden und Decke, sowie deren Innenausstattung und einem Notfall-Telefon. Die Steuerung einschließlich Verteilerkasten ist entweder auf dem Kabinendach oder in der Schachtgrube untergebracht. Sie enthält ein Not-Stop-Taster, Riegelkurven, Flachbandkabel, ein Kabelbaum für die Schachtelektrik, Stockwerkschalter, Umgehungsschalter, Resetschalter, eine Notstrombatterie für den Notablaß, die Alarmfunktionalität und eine Notbeleuchtung.

Aufzug Kabine

Die Kabinentüren eines Aufzugs sollten in der Standardausführung über einen Türdämpfer, eine Schließfeder, einen oder mehrere Türgriffe, eine Notentriegelung und eine elektromechanische Türverriegelung verfügen. Zu den Sicherheitskomponenten eines Aufzugs sollte ein Lichtgitter, mechanische Fangvorrichtungen, ein Rohrbruchventil, eine Notablaßvorrichtung, eine Handpumpe, eine automatische Notbeleuchtung in der Kabine, eine Alarmsirene und ein Notfall-Telefon gehören.

Für das öffnen von Türen ist es empfehlenswert einen elektrischen Drehtürantrieb verbauen zu lassen. Dieser öffnet die Aufzugtüren automatisch und sicher, wenn der Aufzug das entsprechende Stockwerk erreicht hat. Geschlossen wird der Aufzug automatisch über eine Schließfeder oder einen Türschließer.

Modulare Schachtsysteme

Aufzüge spielen für die Bewältigung unseres Alltags eine wichtige Rolle. Nicht nur bei Neubauten oder für Mehrfamilienhäuser sind sie ein elementarer Bestandteil des Wohnkonzepts, sondern auch bei der Modernisierung von bestehenden Gebäuden wie Mehr -oder Einfamilienfamilienhäusern. In Fällen, in denen kein Betonschacht vorhanden ist oder sich dieser nicht realisieren lässt, kann man mit modularen Schachtsystemen dennoch eine Lösung im Sinne der Barrierefreiheit erzielen.

DomusLift Aufzug Foto: © Domuslift.com

Modulare Schachtsysteme sind selbsttragend. Sie lassen sich einfach einbauen, da alle Elemente zusammengeschraubt werden und kein Schweißen notwendig wird. So entsteht auch kein Schmutz durch Bohren oder dem Abtragen von Beton. Sie bieten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und lassen sich an jede Umgebung individuell anpassen. Eine Innen -oder Außenmontage bei bestehenden Gebäuden ist problemlos möglich. Modulare Schachtsysteme bestehen aus verschiedenen Standard-Komponenten, die durch unterschiedliche Kombination den jeweiligen baulichen Anforderungen angepasst werden. Dies ermöglicht eine kosteneffiziente Herstellung, eine schnelle Montage und einen günstigen Preis ohne dabei die individuellen Wünsche eines Kunden außer Acht lassen zu müssen.

Das Schachtsystem ist kein isolierter oder vollständig abgedichteter Baukörper. Bei der Montage im Außenbereich wird der Schacht in der Regel mit Silikon verschlossen, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Eine andere Möglichkeit ist der nachträgliche Verschluss des Schachts mit einer Mauer (Außenbereich) oder das Verkleiden mit Rigipsplatten in Trockenbauweise (Innenbereich). Zusätzliche Kosten beim Einbau eines Aufzugs entstehen, wenn das Schachtsystem weiter als 1,5m vom Gebäude entfernt montiert werden soll. Hier muss dann eine individuelle Statikberechnung von der Aufzugsfirma oder einem Architekten vorgenommen werden, mit der die Sicherheit der Aufzugsanlage geprüft und bestätigt wird z.B. bei schlechten Wetter -und Windverhältnissen.

Frühe Aufzüge

Es ist wahrscheinlich, dass tier- und menschenbetriebene Aufzüge schon vor der schriftlichen Überlieferung existierten. Im Gegensatz zu gemauerten oder steinernen Gebäuden bestanden die Kabinen wahrscheinlich aus geflochtenen Körben oder hölzernen Plattformen mit oder ohne Geländer, und die Stützkonstruktionen waren aus Holzstämmen gebaut. Wir können nur vermuten, dass sie existierten, angetrieben von domestizierten Tieren am Boden, die lange Stunden an einem Drehkreuz arbeiteten. Oder die Insassen des Wagens zogen an einer Seilschlaufe, die einen Flaschenzug mit weiteren Seilen drehte, die den Wagen anhoben.

Vitruv (ca. 80-15 v. Chr.), ein römischer Autor, Architekt und Ingenieur, lieferte den ersten erhaltenen schriftlichen Hinweis. Er berichtete, dass der griechische Mathematiker Archimedes (ca. 287-212 v. Chr.) eine Reihe von Aufzügen baute, die durch um eine Trommel gewickelte Seile betrieben wurden. Die Trommel wurde von Menschen gedreht, und dieses Drehmoment wurde auf eine Winde übertragen, wodurch Plattformen Gladiatoren und wilde Tiere durch vertikale Schächte in die Arena beförderten. Im siebzehnten Jahrhundert bauten englische und französische Monarchen „fliegende Stühle“, um ihre Mätressen diskret in die oberen Etagen ihres Palastes zu befördern. Diese von Menschen und Tieren angetriebenen Maschinen wurden schließlich von Dampf-, Wasser- und schließlich Elektromotoren verdrängt.

Interessant wird es erst im neunzehnten Jahrhundert. In diesem Zeitraum von 100 Jahren entwickelte sich der Aufzug von dampfbetriebenen Plattformen, die zum Transport von Kohle in englischen Bergwerken verwendet wurden, zu elektrisch betriebenen Aufzügen, die die Fahrgäste in immer größere Höhen in komfortable Räume mit Plüschmöbeln beförderten. In den späten 1790er Jahren übernahm William Strutt (1756-1830), die Kontrolle über die Textilfabriken seines Vaters in England. Neben vielen anderen Projekten, darunter Brandschutzmaßnahmen und die Verbesserung des Heizsystems, entwarf er einen kombinierten Personen- und Lastenaufzug, der damals als Kran bekannt war. Er befand sich neben dem Haupttreppenhaus und diente dem Transport der Arbeiter innerhalb des fünfstöckigen Gebäudes. Strutts Aufzug wurde von einem Flachriemen angetrieben, der über eine im ganzen Gebäude verlaufende Antriebswelle lief, die vermutlich von einem außen liegenden Wasserrad angetrieben wurde. Die Hauptkomponenten waren ein Bremsrad, zwei feste und zwei freie Riemenscheiben, zwei Endlosriemen und ein Riemenschieber. Ein gekreuzter Gurt ermöglichte die Umkehrung der Bewegungsrichtung der Kabine, wie sie in jedem Aufzug erforderlich ist.

An einem Ende der Hauptwelle war ein Ritzel angebracht, dessen Zähne mit denen eines an der Welle der Förderrolle angebrachten Stirnrads interagierte. Dies war der erste in einer langen Reihe von funktionierenden Aufzügen, die im neunzehnten Jahrhundert erfunden wurden. Strutts Teagle, wie er genannt wurde, war komplex in dem Sinne, dass er eine Menge Seile, Riemen und Riemenscheiben hatte, aber einfach in dem Sinne, dass diese Dinge reibungslos zusammenarbeiteten, um die Kraft dorthin zu bringen, wo sie gebraucht wurde, so dass der Fahrkorb Arbeiter in Strutts fünfstöckiger Textilfabrik befördern konnte. In den 1840er Jahren verschmolzen zwei Trends im vertikalen Transportwesen. Aufzüge wurden zunehmend optimiert, um ausschließlich Fracht zu befördern oder nur Arbeiter. Bewohner hoher Gebäude und Hotelgäste wurden vom Erdgeschoss in die immer zahlreicheren Stockwerke höherer Gebäude befördert. Außerdem wurde zwangsläufig mehr Wert auf die Sicherheit gelegt.

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